Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 91

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dieser Republik deutlicher – es ist deutlich, das gebe ich schon zu –, als es jetzt ge­schieht, zum Ausdruck kommt. Das ist das eine.

Das andere, das ich mir gewünscht hätte – das ist leider noch nicht angesprochen worden –: Ja, Anlassgesetzgebung ist das eine, und es ist viel darüber gesagt worden, warum es nicht anders möglich war und warum es sinnvoll war. Aber ich hätte mir gewünscht, Herr Klubobmann Molterer, dass wir – und die Zeit wäre vorhanden ge­wesen – etwas mehr Zeit gehabt hätten, das zu beraten, auch im Ausschuss. (Abg. Dr. Fekter: ... Parlamentarismus!) Es wäre sinnvoll gewesen.

Nachträglich haben Sie alle dann doch noch die Zeit gefunden, einen Kompromiss herzustellen. Gut. Aber das Nachdenken darüber, welche Lösung die beste Form ist, hätte bei diesem Gesetz, bei dieser Novellierung durchaus etwas ausgeprägter sein können. – Das ist aber nur eine Anmerkung.

Ich komme jetzt, Herr Klubobmann Molterer oder vor allem Frau Dr. Fekter, zu einem Punkt, von dem ich glaube, dass er nicht vergessen werden soll. Wir reden jetzt von Kampl, aber es ist in den Debatten auch schon Herr Gudenus erwähnt worden. Da geht es mir jetzt nicht um die Äußerung, die Gudenus vorgestern gegenüber dem „Standard“ gemacht hat, sondern mir geht es um die Äußerungen, die Gudenus vor etlichen Jahren und vor einer oder zwei Wochen gemacht hat, wo er gezweifelt hat: Er zweifelt an der Existenz von Gaskammern.

Sie wissen, Frau Dr. Fekter, dass das Zweifeln an Gaskammern in der Bundesrepublik Deutschland, in Frankreich, in anderen Ländern, und zwar ziemlich blitzartig, zu einer Anklage und in der Regel auch zu strafrechtlicher Verurteilung führt. In Österreich hat der Zweifel nicht zu einer Anklage geführt. Und ich kenne das Verbotsgesetz so wie Sie. Ich möchte Sie nur bitten – das ist nicht mehr als eine Bitte –: Falls noch jemand kommen sollte und sich auf die Zweifel des Herrn Gudenus berufen sollte, um wieder zu zweifeln oder wissenschaftliche Untersuchungen einzufordern, dann bitte ich Sie, das NS-Verbotsgesetz so zu präzisieren und zu novellieren, dass auch in Zukunft jeder Zweifel unter die Strafandrohung des NS-Verbotsgesetzes fällt. Das wäre eigentlich etwas, das wir andenken sollten. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Herr Gudenus hat sich mit seinen Zweifeln selbst eine Rutsche gelegt, wo er jetzt bei einem Punkt gelandet ist, wo es ihm – und es ist erkennbar von Anfang an darum gegangen – nicht mehr um das Zweifeln geht, sondern um das Bestreiten. Dort ist er gelandet. Ich hoffe – auch das wurde schon gesagt –, dass in diesem Fall die Anklage, aber auch die Gerichtsbehörden der Republik klar und deutlich urteilen und Herr Gude­nus dafür verurteilt wird.

Ich komme aber noch auf einen anderen Punkt zu sprechen. Ich bin froh über die Debatte, die hier geführt wurde, und ich spreche Sie an, Herr Klubobmann Scheibner: Das waren durchaus Worte, denen man zuhören konnte und über die man nachdenken kann. Ich bitte Sie, auch darüber nachzudenken – nicht nur Sie. Was ich mich gefragt habe bei Herrn Kampl – und das waren vermutlich ähnliche Fragen, wie Sie sie gestellt haben; Sie kennen ihn, ich kenne ihn nicht –: Ich habe mich gefragt: Warum kommt Herr Kampl zu einer Äußerung, die es ihm ermöglicht, etwas, was er als Unrecht nach 1945 bezeichnet, die so genannte brutale Nazi-Verfolgung, überhaupt ins Spiel zu brin­gen? Was ist das? Warum? – In der Debatte ist es um die Deserteure gegangen; und Sie kennen auch die anderen Äußerungen, ich wiederhole sie nicht. Ich bitte Sie nur, darüber nachzudenken, es stehen ja noch einige Gesetzgebungen diesbezüglich aus.

Ich habe noch sehr gut die Beschlussfassung zum Nationalfonds im Jahr 1995 in Erin­nerung, wo vier Parteien im Parlament – es waren damals fünf Parteien im Haus – sehr klar vertreten haben gegenüber der fünften Partei, der FPÖ, die dagegen war, dass es klare Grenzen geben muss beim Opferbegriff, dass es nicht so sein kann, wie damals


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