Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 169

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ordneten der Grünen.) Wir wissen dann, wo überall Lärm ist und wie stark er ist, aber wir haben keine Maßnahme gesetzt. Und genau das ist das Problem: Es reicht einfach nicht nur die Erfassung des Lärms, sondern man muss etwas dagegen tun.

In diesem Fall – das sei durchaus eingeräumt – ist dies auf Grund der zersplitterten Kompetenzen auf Bundes- und Landesebene und zwischen den beiden Gebietskör­perschaften wirklich etwas schwieriger, aber gerade deshalb müsste man sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger durchkämpfen, damit man trotz der verfassungs­rechtlichen Gegebenheiten ein Gesetz zustande kommt, das den Bürgerinnen und Bürgern besser nützt. Das ist das Entscheidende.

Ich halte es auch für eigenartig, zum Beispiel Unterschiede in Bezug auf die Lärm­erreger zu machen. Handelt es sich um eine Industrieanlage, ist sie erfasst. Handelt es sich um einen Gewerbebetrieb, der vielleicht sogar höhere Dezibelwerte aufweist, ist er nicht erfasst beziehungsweise kann man wenig dagegen tun.

Bei der in der Länderkompetenz gelegenen Raumordnung ist es das Gleiche. Warum kann man sich nicht einmal darauf einigen, dass zum Beispiel entlang hoch frequen­tierter Straßen nicht bis zum Damm der Straße Widmungen für Bauland vorgenommen werden? Das sind doch alles unmögliche Vorgänge! Da wird Bauland bis zur Straße gewidmet, und dann werden Lärmschutzmaßnahmen gefordert! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Wittauer.)

Was ist die Bilanz des Ganzen? – Bauland wird vielleicht um ein paar Euro billiger ver­kauft, und die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen kosten dann zig Millionen Euro. Man muss doch auch hier einmal eine wirtschaftliche Denkweise einbringen. (Abg. Wittauer: Da musst du dich bei der Gemeinde stark machen, wenn sie das nicht tun!)

Weil das alles nicht der Fall ist, lehnen wir dieses Umgebungslärmschutzgesetz ab. Diese Gesetzesvorlage dient in Wirklichkeit nur der „Lärmverwaltung“ – aber es wer­den zu wenig konkrete Maßnahmen gesetzt, die die Bürgerinnen und Bürger vor Lärm schützen. (Abg. Wittauer: Wir sind ja da nicht in der Gemeindestube!)

Wir alle wissen, wie schädlich Lärm ist, welche gesundheitlichen und psychischen Aus­wirkungen Lärm haben kann, Auswirkungen, die bis zur Beeinträchtigung der persön­lichen Leistungen gehen können, wenn man ununterbrochen unter Lärm leidet. Daher, geschätzte Damen und Herren, handelt es sich um keine oppositionelle Rhetorik von unserer Seite, wie hier gesagt wurde, sondern um inhaltlich schwere Bedenken gegen diese Gesetzesvorlage. Ich glaube, dass auch der Bundesminister das sehr gut weiß, aber vielleicht ist er wirklich etwas schmalbrüstig im Einfluss geworden und kam durch diesen Kompetenzdschungel einfach nicht durch. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Hornek. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.14.35

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich als Bürgermeister war bei den Ausführungen des Herrn Kollegen Bauer insofern verwundert, als den meisten bekannt sein wird, dass es bei Flächenwidmungen der Zustimmung des Lan­des bedarf, und der Herr Kollege als Mitglied der Landesregierung sehr wohl wissen muss, dass das so ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich werde versuchen, den Lärmpegel zu senken, denn ich spreche zum Lärmschutzgesetz.

 


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