Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 176

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dort vor 14 Tagen bei den verschiedenen Aktionen gegen die Transitbelastung. Diese Belastung durch Lärm und Schadstoffe, Herr Kollege Neudeck, sollten Sie wirklich ein­mal täglich erleben: tagein, tagaus!

Deswegen bin ich es nicht nur den Tirolerinnen und Tirolern schuldig, sondern vielen Menschen, die an lärmgeplagten Orten leben müssen, auch den Favoritnern – der Fluglärm war ja heute schon ein Stichwort –, schuldig, dass ich einen Antrag einbringe, der sicherlich spezifisch auch auf die Tiroler Transitsituation zugeschnitten ist, weil ja hier in diesem Hause die Wegekostenrichtlinie mit ihren Auswirkungen auf die Zu­nahme des Transitverkehrs und insgesamt auf die Zunahme des LKW-Verkehrs noch nicht einmal diskutiert worden ist.

Dieser Antrag hat aber eine größere Dimension, deshalb darf ich diesen gemeinsamen Antrag von Herrn Kollegem Reheis und mir kurz vorlesen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend einen nicht zuletzt für den Lärmschutz dringend erforderlichen Anti-Transit-Aktionsplan, ein­gebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage 857 d.B.: Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärm­schutzgesetz – Bundes-LärmG) (976 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, angesichts der zunehmenden Lärm- und Schad­stoffbelastung für die betroffene Bevölkerung durch den Langstrecken-Straßengüter­verkehr ein „Anti-Transit-Aktionsprogramm“ umzusetzen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, wenn Sie den Antrag ein­bringen wollen, dann nicht nur einige Punkte.

 


Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (fortsetzend): – Dann lese ich ihn ganz brav vor. –

Dieses muss jedenfalls umfassen:

ein generelles LKW-Nachfahrverbot, wie in der Schweiz seit über 70 Jahren erfolgreich in Anwendung,

verstärkte Kontrollen durch umgehende deutliche Anhebung der unterdurchschnitt­lichen Kontrolldichte sowie beschleunigte Verdichtung des Kontrollnetzes,

Verbote, die Fahrt fortzusetzen, wenn Mängel festgestellt wurden (Fahrzeitüberschrei­tungen etc.),

die Einführung einer flächendeckenden LKW-Maut ohne als Ökologisierung getarnte Mautsenkungen für Transit-LKW,

eine regelmäßige Anhebung der Mautsätze im Ausmaß der Anhebung der Schienen­maut,

die substanzielle Querfinanzierung der Schieneninfrastruktur aus Mauteinnahmen, wie bereits nach der gegenwärtigen Wegekostenrichtlinie zulässig,

das Unterlassen weiterer rechtlicher und sonstiger Maßnahmen, die der relativen oder absoluten Verbilligung des LKW-Verkehrs dienen,

 


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