Im Ausschuss wurde auch die Diskussion über das Programmangebot des ORF für hörbehinderte Menschen sehr erbittert geführt. Das ging so weit, dass eine Gebührenbezahlung im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Frage gestellt wurde.
Ich möchte dazu feststellen: Unter dieser Bundesregierung wurde bei den Veränderungen im Rundfunkgesetz erstmals dieser Tatbestand der Hörbehinderten berücksichtigt. Selbstverständlich hat auch der ORF in der letzten Zeit auf Basis des neuen ORF-Gesetzes dieses Angebot auf- und ausgebaut.
Das Angebot des ORF für Hörbehinderte umfasste im letzten Jahr, also 2004, 3 433 Stunden TV-Programm mit Teletext-Untertitelung. Das sind 278 Stunden pro Monat. Ich gebe zu, dass man das noch verbessern kann, das ist keine Frage. Aber noch einmal: Wir sind da auf Basis des neuen ORF-Gesetzes auf einem guten Weg.
Aber eines sollte man schon auch einmal klarstellen – und ich habe schon im Ausschuss darauf hingewiesen –: Es sind alle Parteien, wie im ORF-Gesetz formuliert, im Stiftungsrat vertreten. Ich warte aber noch immer darauf, dass die Stiftungsräte von der SPÖ sowie jene von den Grünen auch im Stiftungsrat Anträge in diesem Sinne einbringen, so wie das die Abgeordnete Haidlmayr oder auch Sie, Frau Abgeordnete, getan haben. Mir sind in diesem Zusammenhang keine bekannt. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.)
Diese Bundesregierung hat im Rahmen des ORF-Gesetzes Verbesserungen für Hörbehinderte bewirkt. Dass das weitergehen muss, ist klar, aber keiner hindert Sie daran, keiner hindert Ihre Stiftungsräte daran – wie Sie wissen, sind sie unabhängig –, dafür zu sorgen. Ich bitte Sie, gehen Sie an die Arbeit, gerade in diesem Bereich, und wirken Sie dort, wo Sie wirken können, bei den Stiftungsräten im ORF. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Lapp: ... Generalintendantin!)
14.53
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. – Bitte.
14.53
Abgeordnete
Barbara Riener (ÖVP): Werter Herr
Präsident! Sehr geehrte Staatssekretäre! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
im Hohen Haus! Einen besonderen Gruß an alle Menschen mit Behinderungen auf der
Galerie und in Österreich! (Abg. Haidlmayr:
Die sind nicht da auf der Galerie!)
Wenn Österreich einen eigenen Weg im Bereich Gleichbehandlung und Antidiskriminierung beschreitet, der mit diesem Behindertengleichstellungsgesetz über die EU-Richtlinien hinausgeht, so ist dies ein guter Weg. Hervorzuheben ist dabei die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens im Bundessozialamt mit dem Angebot der Mediation, um gute Lösungen zu erzielen. Dabei geht es nicht allein darum – als Mediatorin muss ich das sagen –, wer Recht hat, sondern darum, dass es lebbare Lösungen gibt. Gleichzeitig werden in diesem Prozess die Motive und Bedürfnisse der Betroffenen erörtert, wodurch gegenseitiges Verständnis entsteht, Lösungen machbar werden und eine gesellschaftliche Sensibilisierung für die gesamte Problematik erfolgt.
Frau Kollegin Haidlmayr, ich glaube, dass es nicht so wichtig ist, wer etwas bei diesem Gesetz gemacht hat, für die Menschen mit Behinderung ist das Ergebnis wichtig. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.) Ich weiß, Frau Kollegin, dass Sie sich leidenschaftlich für die Belange von Menschen mit Behinderung einsetzen, und das ist auch hervorzuheben. Allerdings braucht man, um etwas umzusetzen, Mehrheiten. Ich weiß, wovon ich spreche. Als Sozialarbeiterin habe ich in vielen Fällen für die Klienten immer wieder auf Bedürfnisse oder Missstände aufmerksam gemacht. Es erfordert viel Geduld und