Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 139

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Es ist richtig, in der Tat, es gibt diesen Brief vom Dezember 2002; das war noch dazu in der Zeit vor meiner Ministerschaft und vor meiner Verantwortung. Dieser Brief ist an das Ministerium ergangen, also nicht nur an Sie in einem offensichtlich anonymen Kuvert mit einer Telefonnummer drinnen. Sie werden wissen, wer Ihnen diesen Brief zugespielt hat. Das Ministerium, der damals dafür zuständige Bundesminister Haupt haben sofort reagiert und auch die entsprechenden Maßnahmen gesetzt.

Aber lassen Sie mich ganz kurz über die Zeit davor berichten.

Im Jahr 2001, also im Jahr vor diesem Brief, hätte Österreich gemäß der Verord­nung 999/2001 lediglich eine Stichprobe von 10 000 von für den menschlichen Verzehr geschlachteten Rindern über 30 Monate untersuchen müssen, denn bis dahin gab es keinen BSE-Fall. Es wurde trotzdem beschlossen, freiwillig flächendeckend alle Rinder dieser Kategorie mittels Schnelltest auf Vorliegen von BSE zu untersuchen, und dabei erwies sich ein Rind im Dezember 2001 als positiv. Diese Tatsache ist am 14. Jänner 2002 auch der Öffentlichkeit präsentiert worden, nachdem alle Tests für dieses Rind positiv verlaufen sind.

Seit diesem Zeitpunkt ist Österreich verpflichtet, alle gesund geschlachteten Rinder ab 30 Monaten sowie alle not- und krank geschlachteten Rinder sowie alle verendeten Rinder ab 24 Monaten mittels Schnelltest auf Vorliegen von BSE zu untersuchen. Pro Jahr wurden daher zirka 205 000 bis 210 000 Rinder untersucht; insgesamt bis heute mehr als 940 000.

Nach dem Hinweis von Professor Schuller, einem damaligen Geschäftsführer der AGES, dass die BSE-Untersuchungspflicht nicht in jedem Fall lückenlos eingehalten wird, wurden seitens der zuständigen Fachabteilung und des Ministers unverzüglich erste Maßnahmen gesetzt.

Die Durchführung von Crosschecks sowohl seitens der Landesbehörden als auch sei­tens der Untersuchungsstellen wurde in der TSE-Kundmachung vom 20. Februar 2003, also genau zwei Monate nach diesem Hinweis, das heißt sehr rasch, verpflich­tend vorgeschrieben. Dabei wurde verfügt, dass die Crosschecks unter Zuhilfenahme der Rinderdatenbank durchzuführen sind, wobei jedes Land eine repräsentative Stich­probe von mindestens 5 Prozent der untersuchungspflichtigen Tiere gleichmäßig über das Jahr verteilt zu kontrollieren hat. Untersuchungsstellen haben zusätzlich ebenfalls unter Zuhilfenahme der Rinderdatenbank etwa 2 Prozent der Gesamteinsendungen pro Jahr zu überprüfen.

Ergeben sich bei der Durchführung der Crosschecks Anhaltspunkte, dass Untersu­chungen nicht durchgeführt werden, sind unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen: Die Zahl der Kontrollen ist entsprechend zu erhöhen, und die Bundes­ministerin für Gesundheit und Frauen ist unverzüglich telefonisch und schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Weiters wird derzeit in Zusammenarbeit mit der AMA und der AGES eine Basis ge­schaffen, die die Eintragung der BSE-Untersuchungsergebnisse in die AMA-Rinder­datenbank ermöglichen soll. Dies soll zu noch schnelleren, umfassenderen, einfache­ren sowie automatisierten Kontrollen führen.

Die österreichische Vorgangsweise für die Durchführung der BSE-Crosschecks wurde auch anlässlich eines FVO-Inspektionsbezirks – FVO ist das Food and Veterinary Office – zwischen 6. und 17. September 2004 mit dem EU-Inspektionsteam erörtert und von diesem als ausreichend bewertet.

Abschließend vielleicht noch einmal ganz kurz die Maßnahmen, den Umfang der Maß­nahmen, die derzeit ergriffen werden, um die Lebensmittelsicherheit bei österreichi­schem Rindfleisch zu sichern:

 


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