Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 230

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recht und als Verkehrsanlage. Das scheitert ausschließlich daran – und das scheitert wirklich an Ihrer Partei –, dass es nicht möglich ist, vor allem mit den Ländern und mit den Landeshauptleuten eine vernünftige Kompetenzverteilung oder vielleicht ein ein­heitliches Anlagenrecht zu machen. Mit einem Lärmschutzgesetz müssen wir drei Ministerien und elf Gesetzgeber beschäftigen. Da wäre eine nennenswerte Beschleu­nigung möglich, aber ich halte es nicht für gut, dass wir bei einer Verkürzung um 14 Tage die Nachbarn aus dem Verfahren drängen.

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie noch einige Sätze: Es ist signifikant, dass es eine deutliche Asymmetrie gibt zwischen dem Betreiber von Anlagen und den jetzt auch berechtigten NGOs und Bürgerinitiativen, die nämlich nicht zu den Höchstgerichten gehen können. Ich halte das für nicht fair. Man sollte diese beiden Seiten gleich be­handeln. Eine Asymmetrie beim Rechtsschutz bringt mittelfristig nur Unfrieden und das Gegenteil von dem, was wir eigentlich wollen, nämlich verbesserte Verfahren und da­durch auch qualitativ verbesserte Anlagen. (Beifall bei den Grünen.)

19.57


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.

 


19.58.53

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Gewerberechtsnovelle ist letztlich eine Folge, eine Auswirkung der im Rahmen des Reformdialoges am 1. Mai dieses Jahres beschlossenen Maßnahmen. Aus den bisherigen Debattenbeiträgen ist schon deutlich geworden, dass es darum geht, den Schwellenwert für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Betriebe in der Größe von 300 m² auf 800 m² anzuheben. Wir haben auch die Information darüber, dass es rund 1 000 Betriebe sein werden (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wochen schneller!), die auf Grund dieser neuen Re­gelung in den Bereich des vereinfachten Genehmigungsverfahrens fallen würden. Ich gehe auch davon aus, dass es positive Auswirkungen auf die Arbeitsplatzsituation in Österreich, auf den Arbeitsmarkt und natürlich auch den Wirtschaftsstandort Österreich haben wird.

Geschätzte Damen und Herren! Betroffen davon sind kleine und mittlere Unternehmun­gen. Es geht also sicherlich nicht um die Errichtung von Einkaufszentren. Angemerkt sei auch, dass die Rechte der Öffentlichkeit bei Genehmigungsverfahren vor allem betreffend Umweltauflagen ausgebaut werden. Gleichzeitig mit dem Anheben des Schwellenwertes hinsichtlich der Fläche soll beziehungsweise wird auch eine Anhe­bung des Anschlusswertes von 100 kW auf 300 kW erfolgen. Dies ist in Anbetracht der Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich und der Abwicklung schneller Verfah­ren durchaus zu begrüßen und wird sich positiv auf den Wirtschaftsstandort Österreich auswirken. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.00


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


20.00.08

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hohes Haus! Einige kurze Anmerkungen: Ganz verstehe ich Sie nicht, sehr geehrter Herr Abgeordneter Moser, wenn Sie sagen, im Prinzip sei alles gut, was zu beschleu­nigten Verfahren, zu Investitionen und zu Jobs führt, aber dann meinen, von 300 m² auf 600 m² könnten Sie mitgehen, aber 800 m² seien Ihnen zu viel. – Ich nehme es zur Kenntnis, aber ich finde es schade. 800 m², 300 kW Anschlusswert: Das ist eine deut­liche Ausweitung für das vereinfachte Verfahren.

 


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