Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 264

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Mit dieser Gesetzesänderung wird eine Rechtsgrundlage für die Zusammenführung von Daten über landwirtschaftliche Betriebe geschaffen. Neuerhebungen beziehungs­weise neue Meldungen werden damit vermieden, so besteht zum Beispiel bei der Schweine- und Rinderregistrierung bereits seit längerem die Möglichkeit des Datenaus­tausches. Das geht nach meiner Ansicht in Richtung weniger Bürokratie. Eine Nichtum­setzung hätte einen Mehraufwand durch die Betriebe zur Folge. Des Weiteren wäre auch mit einer Klage durch die Kommission zu rechnen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die österreichischen Bäuerinnen und Bauern brauchen Rechtssicherheit. Sie sind Futtermittelproduzent und -bezieher. Im Rahmen der Änderungen des Futtermittelgesetzes werden auch die Durchführungs­bestimmungen betreffend Futtermittelhygiene festgelegt. Ich werte es als sehr positiv, dass hier konkrete Ausnahmen, beispielsweise für Eigenverbrauch und Kleinmengen, angeführt werden. Unsere Bäuerinnen und Bauern arbeiten seit Jahrzehnten mit land­wirtschaftlichen Produkten und wissen um die Notwendigkeit hygienischen Arbeitens. Meine sehr geschätzten Damen und Herren, was Qualität und Hygiene betrifft, können wir uns sicher auf unsere Bauern verlassen. Ich stimme diesem Agrarrechtsänderungs­gesetz zu. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Partik-Pablé.)

21.51


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. Wunschredezeit: 4 Minuten, Restredezeit Ihrer Fraktion: 16 Minuten. – Bitte.

 


21.51.39

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Kollegen und Kolleginnen im Hohen Haus! Mit dem Positiven möchte ich beginnen: Wir bewerten das Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut sehr positiv, in Anerkennung der Fortschritte und Erfolge, die bereits erzielt wurden. Dieses Forstinstitut wird mit Sitz in Finnland errichtet. Wir halten das für eine sehr gute Sache.

Was die Wasserrechtsgesetz-Novelle betrifft, so muss ich Kollegem Eßl, den ich jetzt nicht mehr sehe, entgegenhalten (Rufe bei der ÖVP: Er ist eh da!): Er weiß anschei­nend nicht, wo es die Probleme bei der Nitratbelastung gibt. (Abg. Prinz: Nur schauen, Frau Kollegin!) – Er hat sich ein bisschen versteckt, er ist jetzt ein bisschen eingegan­gen.

Die Probleme bei der Nitratbelastung sind bekannt. Man braucht nur auf der Home­page unseres Lebensministeriums nachzulesen, zum Beispiel, warum die Nitratbelas­tung vorerst zurückgegangen ist, nämlich wegen des rigorosen Einsatzes der Instru­mente Wasserschutz und Schongebiete in Problemregionen. Allerdings wurden nach dem Umweltkontrollbericht 2004 in den letzten beiden Jahren wieder höhere Werte gemessen, sodass wir zur Überzeugung gekommen sind, dass die Nitratbelastung des österreichischen Grundwassers noch immer zu hoch ist. Die Anzahl der Beobach­tungs- und voraussichtlichen Maßnahmengebiete, geschätzter Herr Kollege, ist nicht gesunken.

Im Übrigen denken wir, dass wir nicht auf der einen Seite hü und auf der anderen Seite hott sagen können, wie du, lieber Franz, als Bauer weißt. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Gaál.) Wir können nicht einerseits die Maßnahmen im Rahmen des ÖPULs, eine Unterschreitung der Werte der Richtlinien belohnen und andererseits wieder Aus­reißer zulassen! Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich finde es ziemlich vermessen, dass hier eigentlich auf dem Rücken der Rinderbauern die Schweinezüchter-Anliegen ausgetragen werden, denn es ist bekannt, wer für die hohe Nitratbelastung im Bereich des Tullner Beckens, des Alpenvorlandes und in anderen Problemregionen verantwort­lich ist.

 


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