Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 69

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Bürgermeister Häupl ist das jetzt anders. Ich verstehe nur nicht, warum man nicht zugelassen hat, dass jene, die in Ihrer Fraktion nach wie vor dagegen sind, das auch hier mit ihrem Stimmverhalten zum Ausdruck bringen können und sie krank werden müssen; aber das ist Ihre Art der innerfraktionellen Demokratie. (Abg. Gaál: Krank ist krank!)

Aber ich sage Ihnen eines, meine Damen und Herren von den Grünen: Man sollte, bei aller Zulässigkeit der Argumentation, schon aufpassen, welche Argumente man bringt und wie man sie hier positioniert. Wenn Sie hier Bilder von Kreisky und Einstein und anderen Verfolgten des Nazi-Regimes und der -Diktatur zeigen und Vergleiche zur Jetztzeit ziehen, so weise ich diese Vergleiche auf das Schärfste zurück! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) – Mich hat wirklich gewundert, dass das so ruhig zur Kenntnis genommen wurde.

Österreich bekennt sich nicht nur zu seiner Tradition, sondern zum Prinzip, dass wir Menschen – wie damals Kreisky, Einstein und anderen –, deren Leben durch eine Diktatur gefährdet ist, Menschen, die verfolgt werden, alle notwendige Unterstützung und Aufnahme angedeihen lassen. Das haben wir in all den Jahrzehnten seit dem Zweiten Weltkrieg immer wieder unter Beweis gestellt; da brauchen wir nicht Ihre unpassenden Vergleiche. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Stoisits: Wieso machen Sie dann so ein Asylgesetz?)

Aber was wir wollen, ist, dass genau solche Fälle dann nicht entsprechend unterstützt werden können, weil es eben ungeahndeten Missbrauch gibt. Und wenn dann immer gesagt wird: Was glauben Sie, was jene, die das Asylrecht missbrauchen, alles erlebt haben!?, dann frage ich: Was müssen jene erleben, die dann zum Handkuss kom­men?!

Ein Beispiel, meine Damen und Herren, und man muss das an Beispielen festmachen: Es geht hier um einen Bulgaren – und Sie wissen, Bulgarien ist EU-Beitritts­kandidatenland, also kein Land, wo man davon ausgehen kann, dass da Menschen­rechtsverletzungen stattfinden. 1991 hat ein Bulgare in Österreich einen Asylantrag gestellt, im Jahre 1992 einen negativen Bescheid bekommen und dagegen beim VwGH Beschwerde erhoben. 1996 ist dann – also fünf Jahre nach dem Asylantrag! – der abschlägige Bescheid gekommen.

In dieser Zeit hat dieser Asylwerber mehrfache Straftaten begangen: Wegen Vergewal­tigung, wegen Raub, wegen Einbruch, wegen Mitgliedschaft bei einer kriminellen Vereinigung, wegen Urkundenfälschung, wegen gefährlicher Drohung und, und, und ist er zu insgesamt acht Jahren Haft verurteilt worden. In der Strafhaft hat er einen Asylantrag gestellt, weshalb das Verfahren wieder aufgenommen wurde und eine Abschiebung nicht mehr möglich gewesen ist. Das Asylverfahren wurde am 22. März 2004 eingestellt, weil dieser Asylwerber, dieser Kriminelle, untergetaucht ist. Meine Damen und Herren, mehr als zehn Jahre nach dem abschlägigen Bescheid durch die Asylbehörde!

Das sind die Fälle, meine Damen und Herren, die wir bewältigen wollen, die wir verhindern wollen in der Zukunft! (Abg. Öllinger: Da ändert sich ja nichts!) Wir wollen dafür sorgen, dass dieser Missbrauch in Zukunft in Österreich nicht mehr möglich ist, und das sollten Sie endlich einmal zur Kenntnis nehmen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Wie kommen denn die Österreicher dazu, die sehr wohl unterscheiden können, wer wirklich einen Asylgrund hat und wer nicht, dass sie Opfer von derartigen Straftätern werden!?

Wenn in Wien 90 Prozent der aufgegriffenen Drogen-Dealer Asylanten sind, die in einem Asylverfahren sind, dann kann hier doch nicht von Einzelfällen sprechen, die


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