Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 85

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Eine der zentralen Fragen aber ist nach wie vor – die Frau Bundesministerin ist nicht hier, sie hat es aber zugesagt –, dass wir vor allem im UBAS eine Personalaufstockung umsetzen werden müssen. Wenn wir diesen Rückstau von rund 28 000 zu behan­delnden Fällen ernstlich aufarbeiten wollen, dann ist das im Vollzugsbereich und nicht im legistischen Bereich umzusetzen.

Dazu, meine geschätzten Damen und Herren der Regierungsparteien, lade ich Sie wirklich ein. Lassen Sie dem Ressort die notwendige Unterstützung zukommen, damit diese Personalaufstockungen auch vorgenommen werden können. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird ein gemeinsamer Entschließungs­antrag – so nehme ich an – hier im Haus beschlossen werden, und ich hoffe, dass dieses unabhängige Asylgericht mit unabhängigen, weisungsfreien Richtern dazu bei­tragen wird, dass wir auch in diesem Bereich einen Quantensprung nach vorne im Interesse aller Menschen und auch, wenn wir so wollen, im Namen der Humanität vollziehen können.

Ich möchte aber, da es sich um einen Kompromiss handelt, noch einen Abänderungs­antrag einbringen, der wie folgt lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schieder, Krainer, Bettina Stadlbauer, Gisela Wurm und KollegInnen betreffend die Regierungsvorlage 952 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, ein Asylgesetz 2005, ein Fremdenpolizei­gesetz 2005 und ein Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz erlassen sowie das Fremdengesetz 1997, das Bundesbetreuungsgesetz, das Personenstandsgesetz, das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Sicherheitspolizeigesetz, das Gebüh­rengesetz 1957, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeld­gesetz und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Fremdenrechtspaket 2005) in der Fassung des Ausschussberichtes 1055 d.B.

Das Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, ein Asyl­gesetz 2005, ein Fremdenpolizeigesetz 2005 und ein Niederlassungs- und Aufenthalts­gesetz erlassen sowie das Fremdengesetz 1997, das Bundesbetreuungsgesetz, das Personenstandsgesetz, das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Sicherheits­polizeigesetz, das Gebührengesetz 1957, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Fremdenrechtspaket 2005) in der Fassung des Ausschussberichtes 1055 d.B. wird wie folgt geändert:

In Art. 3 § 115 wird nach dem Wort „Fremden“ die Wortfolge „gegen einen Ver­mögensvorteil“ eingefügt.

*****

Ich lade Sie ein, diesem Abänderungsantrag im Sinne der Solidarität und der Mensch­lichkeit Ihre Zustimmung zu geben, und wünsche mir und hoffe, dass auch dieser von mir mitgetragene Kompromiss, ein wichtiger Schritt für die Menschen in unserer Heimat und für die in Not Suchenden, wenigstens in die richtige Richtung geht! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gaál – in Richtung des sich zu seinem Sitzplatz begebenden Abg. Pendl –: Bravo, Otto!)

13.28

 


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