Eine der zentralen Fragen aber ist nach wie vor – die Frau Bundesministerin ist nicht hier, sie hat es aber zugesagt –, dass wir vor allem im UBAS eine Personalaufstockung umsetzen werden müssen. Wenn wir diesen Rückstau von rund 28 000 zu behandelnden Fällen ernstlich aufarbeiten wollen, dann ist das im Vollzugsbereich und nicht im legistischen Bereich umzusetzen.
Dazu, meine geschätzten Damen und Herren
der Regierungsparteien, lade ich Sie wirklich ein. Lassen Sie dem Ressort die
notwendige Unterstützung zukommen, damit diese Personalaufstockungen auch
vorgenommen werden können. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird ein gemeinsamer Entschließungsantrag – so nehme ich an – hier im Haus beschlossen werden, und ich hoffe, dass dieses unabhängige Asylgericht mit unabhängigen, weisungsfreien Richtern dazu beitragen wird, dass wir auch in diesem Bereich einen Quantensprung nach vorne im Interesse aller Menschen und auch, wenn wir so wollen, im Namen der Humanität vollziehen können.
Ich möchte aber, da es sich um einen Kompromiss handelt, noch einen Abänderungsantrag einbringen, der wie folgt lautet:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Schieder, Krainer, Bettina
Stadlbauer, Gisela Wurm und KollegInnen betreffend die Regierungsvorlage 952 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, ein Asylgesetz 2005, ein
Fremdenpolizeigesetz 2005 und ein Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
erlassen sowie das Fremdengesetz 1997, das Bundesbetreuungsgesetz, das
Personenstandsgesetz, das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat,
das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das
Sicherheitspolizeigesetz, das Gebührengesetz 1957, das
Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und
das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Fremdenrechtspaket 2005) in
der Fassung des Ausschussberichtes 1055 d.B.
Das
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, ein Asylgesetz
2005, ein Fremdenpolizeigesetz 2005 und ein Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
erlassen sowie das Fremdengesetz 1997, das Bundesbetreuungsgesetz, das
Personenstandsgesetz, das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat,
das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das
Sicherheitspolizeigesetz, das Gebührengesetz 1957, das
Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und
das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Fremdenrechtspaket 2005) in
der Fassung des Ausschussberichtes 1055 d.B. wird wie folgt geändert:
In Art. 3 § 115 wird nach dem Wort „Fremden“ die Wortfolge „gegen einen Vermögensvorteil“ eingefügt.
*****
Ich lade Sie ein, diesem Abänderungsantrag
im Sinne der Solidarität und der Menschlichkeit Ihre Zustimmung zu geben, und
wünsche mir und hoffe, dass auch dieser von mir mitgetragene Kompromiss, ein
wichtiger Schritt für die Menschen in unserer Heimat und für die in Not
Suchenden, wenigstens in die richtige Richtung geht! (Beifall bei der
SPÖ. – Abg. Gaál – in Richtung des
sich zu seinem Sitzplatz begebenden Abg. Pendl –: Bravo, Otto!)
13.28