Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 120

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Es wird eine öffentliche Veranstaltung organisiert, wo angeblich Daten und Fakten prä­sentiert werden – aber die Daten und Fakten, meine Damen und Herren, Hohes Haus, hat letztendlich der Rechnungshof vorgelegt (Zwischenruf des Abg. Dr. Fasslabend), und die sind, Kollege Fasslabend, vernichtend. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Fasslabend.) Die Kritik ist vernichtend, und das sollten Sie und Ihre Partei endlich zur Kenntnis nehmen! (Beifall bei der SPÖ.)

Das Sündenregister, meine Damen und Herren, ist abenteuerlich. Das fängt bei der Buchhaltung an, führt über den Fall mit der Sphinx und geht bis zu den gravierenden Sicherheitsmängeln; ich will das gar nicht alles aufzählen. Im Rechnungshofausschuss wurden diese Kritikpunkte einfach weggewischt.

Was den Autoverkauf betrifft, so wurde das als Ungeschicklichkeit bezeichnet, und die Geburtstagsfeier für den Herrn Staatssekretär bezeichnete man als Missverständnis.

Die Kritik des Rechnungshofes ist, was den Autoverkauf betrifft, unmissverständlich, und er stellt fest: „Mit Vertrag vom April 1999 verkaufte der Geschäftsführer seinen PKW dem KHM und unterzeichnete den Vertrag sowohl als Verkäufer als auch als Käufer.“

Meine Damen und Herren! Sie werden mir da doch wohl zustimmen, wenn ich sage: Das ist ein klassischer Entlassungsgrund. In jedem Unternehmen ist solch ein Ge­schäftsführer am selben Tag hinausgeschmissen. – Das ist die Realität! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Zinggl.)

Nun zu den „Konsequenzen“ – unter Anführungszeichen –, die gesetzt werden. – Mein Gott, wenn Frau Wolfmayr sagt, wir müssen ein Vier-Augen-Prinzip in der Geschäfts­leitung einführen, dann kann ich nur sagen: Wenn der Geschäftsführer Seipel untragbar ist, wenn man ihm nicht mehr über den Weg trauen kann, dann zu sagen: Da müssen wir noch einen zweiten dazustellen!, ist wohl keine Lösung. – Das sind Kon­sequenzen?!

Oder, ein anderes Beispiel: Wenn Kollege Mitterlehner sagt – das war auch so ein besonderes Schmankerl –, man dürfe nicht vergessen, dass das Kunsthistorische Museum als vollrechtsfähige wissenschaftliche Anstalt nicht mehr den wirtschaftlichen Grundsätzen einer staatlichen Dienststelle unterliegt, sondern privatwirtschaftlich geführt wird, so muss ich ihm Folgendes entgegenhalten: Der Rechnungshof sagt, „die Steigerung der Bezüge des Geschäftsführers“ Seipel sind „keinesfalls privatwirtschaft­lichen Grundsätzen entsprechend“.

Also, das ist eine „schöne“ Privatwirtschaft, die uns hier Herr Mitterlehner vorführt (Abg. Dr. Puswald: Selbstbedienungsladen!): offenbar eine des Selbstkontrahierens, des Fehlens von Bilanzen, des Fehlens von Spesennachweisen und des Hinaufschnalzens von Gehältern. – Dass so eine Privatwirtschaft sinnvoll ist, das kann ich mir nicht vorstellen!

Frau Ministerin, ich möchte einen letzten Versuch unternehmen, denn ich hege Zweifel, dass Sie wirklich verstehen, was die Dimension dieser ganzen Angelegenheit ist:

Millionen Österreicherinnen und Österreicher feiern Geburtstag und laden Freunde ein, je nach Vermögen, je nach Geldbörse. Man zahlt ein Bier oder ein paar Grillhenderl oder richtet ein Buffet aus – aber alle haben gemeinsam, dass sie sich das selbst bezahlen. Hunderttausende Österreicherinnen und Österreicher kaufen oder verkaufen Autos – aber niemand verkauft sich selbst als Geschäftsführer seiner Firma ein Auto!

Zehntausende ÖsterreicherInnen müssen peinlichst genau Spesen, Flugtickets und so weiter abrechnen und der Firma und der Finanz Nachweise liefern – und das alles soll nicht gelten beim Kunsthistorischen Museum, bei Herrn Seipel, bei Herrn Morak?!

 


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