Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 138

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Aber eines hat er verstanden: Er hat die 6 000 €, die er dem Morak für sein Geburts­tagsfest zur Verfügung gestellt hat, wirklich gekonnt eingesetzt, denn alle, die einge­laden waren, verteidigen ihn jetzt – alle: die Frau Bundesminister, die anwesenden Abgeordneten. So wäscht eine Hand die andere. (Beifall bei der SPÖ.)

Finden Sie das in Ordnung, wenn Sie, nur weil Sie eingeladen waren, diese 6 000 € rechtfertigen? Herr Bundeskanzler! Würden Sie es nicht in Ordnung finden, wenn er diese 6 000 € zurückzahlen würde, anstatt eine Geburtstagsfeier aus öffentlichen Geldern zu bezahlen? Das ist doch eine unglaubliche Vorgangsweise! Nur weil man Nutznießer davon war, verteidigt man ihn hier jetzt. Also das ist ja wirklich der Höhepunkt eines Sittenbildes dieser Regierung! (Beifall bei der SPÖ.)

Letztendlich glaube ich, dass es noch viel mehr zu untersuchen gäbe. Ich hätte nur eine einfache Frage an den Rechnungshofpräsidenten. Glaubt er wirklich, dass ein Geschäftsführer angesichts einer derartigen Vorgangsweise tragbar ist?

Bei 27 000 € Reisespesen kein Vorweis eines Belegs! Also du, Herr Kollege, hast seit der heutigen Pressekonferenz zu viele Belege in der FPÖ, die über das Geldausgeben Auskunft geben. Da hingegen gibt es keine Belege für die Reisekosten. Dann setzt man einen zweiten Geschäftsführer dazu, und die schauen sich dann mit vier Augen keine Belege an. Das ist ja eine absurde Situation! (Beifall bei der SPÖ.)

Mit zwei Augen sieht er keinen Beleg, genauso gut sehen vier Augen keinen Beleg. Also, liebe Freunde, das ist doch eine unglaubliche Vorgangsweise und eine Miss­wirtschaft, die ihresgleichen sucht. (Abg. Scheibner: Wiener Neustadt!)

Nur ein Beispiel noch, die „Museums Collection“: Der Beschluss – die Feststellung der ordnungsgemäßen Gebarung – über den Jahresabschluss für das Jahr 1998 ist zu einem Zeitpunkt erfolgt, da ist nicht einmal noch der Wirtschaftsprüfungsbericht vorge­legen, der ist nämlich erst ein Jahr später gekommen! Das heißt, dem Entlastungs­beschluss ist nicht einmal ein Bericht zugrunde gelegen, meine Damen und Herren! – Und da sind wir jetzt meiner Meinung nach in einem sehr strafrechtlichen Bereich gelandet.

1999 gibt es zwei Gesellschafterbeschlüsse: der eine für den Geschäftsbericht, der eine wurde dem Gericht vorgelegt und enthält vier Punkte, der andere wurde dem Rechnungshof vorgelegt und enthält drei Punkte. – Also wenn es da nicht irgendeine Täuschung gibt! Da wurde entweder das Gericht getäuscht, oder es wurde der Rechnungshof getäuscht.

Ich habe den Straftatbestand der Täuschung hier. Ich brauche ihn nicht vorzulesen, denn lesen werden Sie ja noch können. Aber im Grunde genommen, Berichte vorzu­legen, die es nicht einmal noch gibt, und diese als Grundlage für eine Entlastung heranzuziehen, das entspricht keiner ordentlichen kaufmännischen Vorgangsweise.

Schlichtweg: Der Mann gehört weg, der ist untragbar! Der kauft Figuren für das Museum, nimmt sich zwei mit! – Im Jahr 1999 kauft er sie, im Jahr 2003 wird dann eine Expertise ausgestellt, wo gesagt wird: Die zwei waren sowieso wissenschaftlich unbe­deutend und außerdem ohne museales Interesse. – 2003 wurde dann dieses Gutach­ten erstellt von den Wissenschaftlern, 1999 wurde angekauft! Und das Gutach­ten wurde erst erstellt, als der Rechnungshof schon geprüft hat, weil man ja nicht einmal gewusst hat, was sich der mitgenommen hat! – Also, liebe Freunde, das ist untragbar! Das geht nicht mehr!

Der Mann legt keine Belege für Reiserechnungen vor, erhöht sich selbständig das Gehalt, fährt das Museum in Grund und Boden, die Besucherzahlen sinken und sinken, und letztendlich führt er Gesellschafterbeschlüsse herbei über Berichte, die es noch nicht gibt! Und wenn es Berichte gibt, dann legt er zwei Berichte vor – einen für den


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