Stenographisches Protokoll

122. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXII. Gesetzgebungsperiode       Mittwoch, 28. September 2005

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 28. September 2005: 9.03 – 23.46 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wieder­aufbau-Gesetz 2005 – HWG 2005 erlassen wird, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesfinanzgesetz 2005, das Bundesfinanzgesetz 2006, das Umweltförderungs­gesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957 und das Erb­schafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 geändert werden und abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen vorgesehen werden

2. Punkt: Bericht und Antrag betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem eine Gerichtsgebührenbefreiung im Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe des Jah­res 2005 gewährt wird

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Beschäftigungsförderungsgesetz (BeFG) erlas­sen wird sowie das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversiche­rungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungs­gesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Dienstleistungsscheckgesetz, das Jugend­ausbildungs-Sicherungsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert werden

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und die Reise­gebührenvorschrift 1955 geändert werden

5. Punkt: Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 10. all­gemeinen Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-X)

6. Punkt: Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-14) und zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund)

7. Punkt: Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zum vom Internationalen Währungsfonds verwalteten Treuhandfonds für von Naturkatastrophen betroffene Entwicklungsländer mit Niedrigeinkommen

8. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

 


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