Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 281

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Ein paar Worte möchte ich zu den Einwendungen sagen, die hier mittlerweile über­raschenderweise gegen die Lösungen aufgetaucht sind, die wir, Herr Klubobmann, vor dem Sommer gemeinsam getroffen haben, vor allem bei den Selbständigen. Zunächst ist gesagt worden: Bitte, ihr von der Opposition, regt euch nicht auf, da gibt es ja eine Quote, danach werden all die neuen Selbständigen sowieso angerechnet, und dann wird es Sicherheit geben. – Das ist falsch, meine Damen und Herren! Für Selbständige gibt es eine Schlüsselkräftequote. Die Menschen aber, um die es hier geht, diese „Billig-Chefs“, wie sie eine Zeitung bezeichnet hat, sind ganz sicher keine Schlüssel­kräfte und werden auf die Quoten nicht angerechnet. Es gibt also keine Sicherheit.

Dann haben wir gehört: Wenn das jetzt das AMS prüft, dann ist das ja eine Einschrän­kung der KIAB und ihrer Tätigkeit – die sehr gut ist, das sage ich gleich dazu. Aber auch dieses Argument, das im Ausschuss gekommen ist, war falsch, weil ja der Prüfungsumfang ein ganz anderer ist. Das AMS prüft die Arbeitsmarktverträglichkeit im Besonderen und die Werkverträge, und die KIAB prüft vor Ort die klassischen Tätigkeiten: Wie arbeiten die Menschen dort wirklich? (Abg. Murauer: ... bei der BAWAG!) – Deshalb glaube ich, eine AMS-Prüfung und die KIAB-Tätigkeit sind eine Ergänzung. (Abg. Murauer: Die BAWAG am Graben ...!)

Das Dritte war, dass man gemeint hat – das kam von der Fremdenpolizei selbst, quasi intern –: Bitte, regt euch nicht auf, ihr von der Opposition, wir werden ohnehin praktisch alle Fälle dem AMS zur Prüfung übergeben. – Da habe ich mir schon gedacht: Wenn das ohnehin so ist, warum machen wir es dann nicht so, wie ursprünglich vereinbart, dass das AMS alle Fälle prüft?

Meine Damen und Herren, das vierte Argument, das ich gehört habe, war der Ver­waltungsaufwand. – Das habe ich überhaupt nicht verstanden. Denn die Regelung führt jetzt dazu, dass zwei Behörden prüfen. Die Fremdenpolizei prüft Selbständige, und die Arbeitsmarktbehörden prüfen ebenfalls Selbständige. Das ist nicht Fisch und nicht Fleisch, und es wird dies die Prüfung meiner Ansicht nach eher erschweren als erleichtern.

Letztlich hat man uns vorgeworfen, wir sollen keinen Popanz aufbauen, was die Gefahren der Regelung mit den Drittstaaten betrifft. – Ich sage Ihnen heute von dieser Stelle aus nur: Schauen Sie auf die polnischen Verhältnisse, auf die Verhältnisse, die wir jetzt schon mit diesem Staat haben und die sogar auch die Wirtschaftskammer zu Recht aufgezeigt hat.

Deshalb sage ich: Diese Regelung ist schlecht. Sie ist schlechter als der Kompromiss, den wir erreicht haben. Lohndruck und Verdrängung am Arbeitsmarkt werden weiterhin gegeben sein. (Beifall bei der SPÖ.)

22.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort kommt Frau Abgeordnete Schiefermair. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


22.42.51

Abgeordnete Notburga Schiefermair (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Frau Minister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Weinzinger – Sie ist momentan nicht hier. (Abg. Mag. Weinzinger: Ich bin ja da!) Ja, Entschuldigung! – Frau Abgeordnete, Sie haben die Prostituierten angesprochen. Es geht darum, dass ein Werkvertrag vorgelegt werden muss, der mindestens sechs Monate und maximal zwölf Monate gilt. Ich glaube, dass da die Gruppe der Prostituierten auszuschließen ist.

Die Änderung des Fremdenpolizeigesetzes, des Niederlassungs- und Aufenthalts­gesetzes und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes müssen behutsam im Hinblick auf deren nachhaltige Folgen abgestimmt werden. Zur Beschäftigung von Saisonniers


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