gesellschaft eine Rücklage für Instandhaltung und Sanierung in der tatsächlich benötigten Höhe vorschreibt und dementsprechend Ausschüttungen an das BMF reduziert.
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Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.27
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Bures, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.
19.27
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Walther, wie schon im Ausschuss diskutiert, spricht von der Sache her gegen das, was Sie mit Ihrem Entschließungsantrag vorgetragen haben, gegen das, was auch im zweiten Entschließungsantrag diskutiert wird, wenig, aber ich glaube, es macht wenig Sinn, der BIG Dinge sondergesetzlich explizit vorzuschreiben, die für alle anderen Gesellschaften vergleichbarer Struktur in Österreich allgemeingesetzlich oder jedenfalls anders geregelt sind.
Die BIG soll im Wettbewerb stehen, sie braucht die Hände frei – und das ist aus meiner Sicht der wesentliche Punkt, weswegen ich diesen Initiativen und Entschließungsanträgen kritisch gegenüberstehe.
Stichwort „Filetstücke“: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, dass überall dort, wo die BIG über Flächen oder Gebäude verfügt, die auch mittel- und längerfristig nicht im Bundesinteresse zu verwerten sind, diese wohl auch für eine Abgabe, für einen Verkauf in Frage kommen. Alles Übrige ist die Entscheidung der BIG-Geschäftsführung, respektive ihrer Aufsichtsorgane.
Ich stehe dazu, dass die BIG seit ihrer Gründung eine Erfolgsgeschichte ist, und zwar in all ihren Phasen, vor allem auch in der letzten Phase. Das läuft, und das ist eine gute Sache. Und wenn Sie an einzelnen Personen Kritik üben, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, dann bitte ich, das zu spezifizieren, die Vorwürfe nicht nur verschwommen in den Raum zu stellen. Wenn Sie konkrete Vorwürfe haben, dann teilen Sie mir das mit; ich würde als Eigentümervertreter hier selbstverständlich initiativ werden.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kummerer, zu Kyoto, um der historischen Wahrheit die Ehre zu geben: In Kyoto wurden nicht minus 25 oder minus 13 Prozent beschlossen (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Leider!), sondern im Rahmen der Klimaschutzkonferenz – Frau Dr. Glawischnig, das war damals noch Frau Langthaler, Ihre Vorgängerin als Umweltsprecherin, die mit war (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ich weiß!) – wurde für die Industrieländer eine Reduktionspflicht zwischen 6 und 8 Prozent beschlossen. Die Europäische Union hat damals 8 Prozent übernommen, die Japaner und die Amerikaner 6 respektive 7 Prozent. Die Amerikaner sind mittels Nichtratifizierung bis jetzt aber nicht dazu gestanden. Alles andere ist das EU-interne Burden-Sharing, die Lastenverteilung. Und da ist es richtig, dass ich prinzipiell mit einer Position der Regierung und auch des Parlaments von minus 25 Prozent in die Verhandlungen eingetreten bin. Sinnvollerweise haben wir das dann herunter verhandelt – das haben viele andere in der Europäischen Union nicht verstanden – auf minus 13 Prozent. Und das ist der Stand, den wir auf Grund EU-interner Verpflichtungen zu erfüllen haben.