Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 80

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Frau Ministerin, das können Sie nicht ernst gemeint haben, denn genau in diesem rele­vierten Fall, wie Sie schreiben, gibt es schriftliche Telefonprotokolle! – Schriftlich konn­ten wir nachlesen, dass Sexkonsumenten eindeutig minderjährige Zwangsprostituierte bestellt haben! Das können Sie doch nicht kleinargumentieren! Hier hätten wir geltende Gesetze, aber diese nützen nichts! Und das muss untersucht werden, woran das liegt.

Abgesehen davon, können Sie mir den Unterschied erklären: Was ist der Unterschied zwischen einer Frau, die 16 Jahre alt ist oder 19 Jahre alt ist oder 22 Jahre alt ist oder älter ist, wenn ihre Zwangslage von Sexkonsumenten wissentlich ausgenützt wird? – Wir glauben, dass zumindest geprüft werden soll, wie das vorsätzliche und wissentli­che Ausnützen der Zwangssituation eines gehandelten Opfers, das nicht mehr minder­jährig ist, für den Freier adäquat pönalisiert werden kann – zumal ja auch auf europäi­scher Ebene darüber diskutiert wird, wie eine derartige Bestimmung aussehen könnte.

Im Ausschuss haben Sie noch gesagt, Sie werden in Ihrem Ministerium darüber disku­tieren; in der Anfragebeantwortung steht wieder nichts mehr davon. – Das eine sagen, das andere tun.

Oder: Auf die Frage, welche konkreten Maßnahmen das Justizministerium setzen wird, um Frauenhandel effektiver zu bekämpfen und die betroffenen Frauen zu schützen, wird Folgendes geantwortet:

Es sind ohnehin „mehrere internationale Rechtsakte zur Bekämpfung des Menschen­handels umgesetzt“ worden, und im neuen „§ 104a StGB wurden sämtliche Pönalisie­rungsverpflichtungen der grundlegenden internationalen Rechtsakte im Bereich des Menschenhandels vollständig umgesetzt“. Der „Straftatbestand bietet ... eine ausrei­chende rechtliche Grundlage zur Bekämpfung des Menschenhandels“.

So, jetzt frage ich mich: Wenn dem so ist, warum ist die Situation dann noch immer so schlecht für die Betroffenen? Warum haben wir das Problem dann noch immer nicht im Griff?

Wir fordern die Einführung eines Straftatbestandes der Förderung des Menschenhan­dels, wie zum Beispiel das Befördern und Beherbergen von Opfern von Menschenhan­del. Die Beitragstäterschaft soll konkretisiert und ausgeweitet werden. Wir müssen alle, die in diesem System am Leid von anderen Menschen mitverdienen, einschließen! – Das ist noch nicht ausreichend geregelt, da müssen wir etwas tun!

Auch das wollten Sie grundsätzlich im Justizausschuss noch besprechen, aber in der Anfragebeantwortung ist davon wieder keine Rede.

Ein weiteres großes Problem ist, wie die Opfer im Verfahren dann behandelt werden. – Es hat nichts mit Opferschutz zu tun, wenn die Opfer in den Gerichtsakten mit vollem Namen und teilweise auch mit den Adressen genannt werden, weil natürlich dann die verurteilten Täter, wenn sie die Strafe abgesessen haben, alles daransetzen, genau diese Opfer wieder aufzusuchen. Und viele Frauen fürchten wirklich um ihr Leben – das wissen wir aus der tagtäglichen Arbeit der ExpertInnen in den NGOs.

Daher gilt es, auch da einige Maßnahmen zum Schutz der Opfer zu setzen: Wir dürfen die Namen der Opfer nicht mehr für die Beschuldigten einsehbar in den Akten drinnen haben!

Auch hier schreiben Sie, Frau Bundesministerin: Sie treten zwar für Opferanliegen ein, aber „es versteht sich von selbst, dass in diesem Zusammenhang alles zu vermeiden ist, was geeignet ist, Opfer weiteren Einschüchterungen auszusetzen. Einer Änderung der Rechtslage bedarf es dazu jedoch nicht; ...“ – Also das eine sagen und das andere tun.

 


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