Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 158

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Dazu kommt noch eine zweite Argumentation, die ich mindestens genauso „gut“ finde. Sie haben mit strahlendem Gesicht gesagt: 51 Prozent bleiben in österreichischer Hand, bleibt bei Österreich, bleibt rot-weiß-rot, bleibt in Sicherheit und in Stabilität.

Heißt das, dass jetzt 49 Prozent unsicher und instabil werden, weil sie an die Börse gehen? Also das, was Sie da in Ihrer Argumentation von sich geben, ist ja wirklich an Widersprüchlichkeit kaum mehr zu überbieten! Ich würde wirklich für eine ernsthafte Diskussion plädieren. Auf das, was zum Beispiel der Kollege Matznetter hier gesagt hat, ist niemand von Ihnen auch nur mit einem ernsthaften Wort eingegangen – außer mit reiner Polemik. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Für die Grünen ist es überhaupt keine Frage oder ist es zumindest nicht die zentrale Frage, ob der Staat ein guter oder schlechter Unternehmer ist. Beides ist möglich, wie wir wissen. Genauso können Private gute oder schlechte Unternehmer sein.

Ich habe es sehr interessant gefunden, dass ausgerechnet Hans Peter Haselsteiner, der wahrscheinlich aus Ihrer Sicht ein begnadeter Unternehmer ist, unlängst gesagt hat – es stand, soweit ich mich erinnern kann, im „profil“, aber ich bin mir nicht ganz sicher, jedenfalls hat er das gesagt –, der Staat ist vielleicht kein guter Unternehmer, aber die Banken auch nicht. Sie sind vielleicht genauso gute oder genauso schlechte Unternehmer. (Ruf bei der ÖVP: Der hat wahrscheinlich die BAWAG gemeint!)

Wen auch immer er meint: Ich glaube, dass man für vieles einen Beleg findet. Faktum ist, dass es nicht immer um die Eigentümerstruktur geht, sondern dass es auch darum geht, welche Aufgaben erfüllt werden. Auf dieses Thema möchte ich jetzt gerne zurückkommen.

Es gibt aus unserer Sicht einfach Bedingungen für öffentliches Eigentum, die sich dann ergeben, wenn es Bereiche gibt, die betriebswirtschaftlich nicht gewinnbringend zu führen sind, wo es aber trotzdem ein allgemeines öffentliches Interesse gibt. Und da gehört die Post sicherlich in gewisser Weise dazu, denn es gibt ein Interesse daran, dass es eine allgemeine Versorgung in einer guten Qualität gibt. Das ist aber nicht bis in den letzten Ort gewinnbringend zu bewerkstelligen, und deswegen gibt es da eine staatliche Verantwortung. In solchen Fällen bekennen sich die Grünen für eine staat­liche Regulierung, denn da macht öffentliches Eigentum Sinn. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Warten Sie ein bisschen, ich bin ja noch nicht fertig!

Was das öffentliche Eigentum dann auch soll, ist eben, zum Beispiel diese Versorgung auch tatsächlich sicherzustellen. Und da ist der Widerspruch, den wir sehen, dass nämlich in der jetzigen Universaldienstverordnung die flächendeckende Versorgung nicht sichergestellt ist.

Das heißt, in dem Augenblick, in dem es eigentlich öffentliches Eigentum ist, ist das nicht sichergestellt. Das hat jetzt nichts damit zu tun, ob etwas öffentliches Eigentum ist oder man damit an die Börse geht, sondern es hat damit zu tun, dass Sie sich als Regierung weigern, ein Postgesetz zu schaffen, das diese Versorgung erstens einmal beschreibt beziehungsweise genau festhält, was flächendeckende Versorgung heißt.

Heißt das, dass es eine flächendeckende Versorgung mit Postämtern gibt? Wie ist diese flächendeckende Versorgung für den Postbetrieb festzulegen? (Zwischenruf des Abg. Mag. Regler.) Ja, genau, darüber kann man ja diskutieren. (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Mag. Regler.) Nein! Bitte erklären Sie mir jetzt nicht, dass das Aufgabe des Gesetzgebers ist. Gerade Sie stellen diesen gesetzlichen Zustand nicht her, und zwar jetzt schon nicht, und daher habe ich wenig Vertrauen, dass Sie das bei einer Privatisierung über die Börse machen werden. Es wäre ja ganz egal ... (Weiterer Zwischenruf des Abg. Mag. Regler.) – Sie wollen mir einfach nicht zuhören, ich merke es!

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite