Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 97

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14.07.126. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (1229 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992 und das Ge­bührengesetz 1957 geändert werden (1340 d.B.)

7. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Meldegesetz geändert wird (1341 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungs­vorlage (1272 d.B.): Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tsche­chischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Er­gänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (1339 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (1194 d.B.): Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tsche­chischen Republik über den Grenzübertritt auf touristischen Wegen und über den Grenzübertritt in besonderen Fällen (1338 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 6 bis 9 der Tagesordnung, worüber wir die Debatte unter einem durchführen.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Seine Wunschredezeit beträgt 7 Minuten. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 


14.08.30

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um etwas ganz Einfaches: Österreich soll endlich einen fälschungssicheren Pass beziehungsweise die Österreicherinnen und Österreicher sollen fälschungssichere Pässe erhalten.

Was ist momentan das Problem? – Die Österreicherinnen und Österreicher haben fälschungssichere Pässe. Das ist die Begründung dafür, dass die Österreicherinnen und Österreicher jetzt anstelle fälschungssicherer Pässe fälschungssichere Pässe bekommen sollen, weil es bis heute zu Recht keinen Hinweis darauf gibt, dass wir mit den vorliegenden fälschungssicheren Pässen ein Fälschungsproblem haben. Also macht die Bundesregierung das, wofür sie bekannt ist, nämlich sie löst die Probleme ausschließlich dort, wo sie nicht existieren. Und dazu möchte ich am Aschermittwoch herzlich gratulieren! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Was ist jetzt der Unterschied zwischen dem alten fälschungssicheren Pass und dem neuen fälschungssicheren Pass? – Der Unterschied liegt im Chip und im digitalisierten Passfoto. Noch einmal: Im neuen Pass ist ein digitalisiertes Passfoto auf einem Chip


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