Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 208

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nichts passiert! Es wird daher auch aus unserer Sicht höchste Zeit, dass hier etwas passiert, und in diesem Sinn werden wir den Antrag, den die SP hier einbringt, natürlich unterstützen.

Ich möchte aber zu einem ganz konkreten Fall auch noch etwas sagen, zu einem kon­kreten Beispiel, weil an diesem gezeigt wird, wie wichtig die Arbeit der Volks­anwaltschaft im Hinblick darauf ist, dass den Bürgern und Bürgerinnen geholfen wird, gerade auch in sehr diffizilen Angelegenheiten. Ich rede von der Gastgarten-Sperr­stunde. Es ist ursprünglich in der Gewerbeordnung im Jahr 2001 fixiert worden, dass die Sperrstunden für Gastgärten von den Landeshauptleuten per Verordnung geändert werden können, nämlich auf 23 Uhr beziehungsweise 24 Uhr angehoben werden können. Und das ist auch passiert. Zum Beispiel Ex-Landeshauptfrau Klasnic in der Steiermark hat das damals gemacht. Sie hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und eine Verordnung für die ganze Steiermark erlassen – ohne Differenzierung und ohne irgendeine Rücksprache mit den Betroffenen, das heißt auch ohne Ermittlungs­verfahren, das zum Beispiel in Graz auf enge Gassen, Wohngebiete und Ähnliches eingeht.

Nachbarn, Anrainer und Anrainerinnen sind rechtlich hilflos, und in einem Fall haben sie sich eben mit so einer Frage auch an die Volksanwaltschaft gewendet. Aus unserer Sicht geht es jetzt aber nicht darum, zu sagen, das soll sein oder soll nicht sein, die Sperrstunde soll da oder dort festgelegt werden, sondern es geht darum, dass das mit den Nachbarn, mit den AnrainerInnen ausgehandelt wird. Und das ist auf Ebene der Landeshauptleute nicht wirklich gut möglich.

Die Volksanwaltschaft hat das auch in ihrem Bericht festgestellt. Den zuständigen Minister Bartenstein hat das relativ wenig interessiert, wie ihn eben die Anliegen der Bevölkerung in dieser Frage tatsächlich wenig zu interessieren scheinen. Die Volks­anwaltschaft hat dann dankenswerterweise die Initiative ergriffen und diese Verord­nung dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt, der auch eine Änderung vorgenommen hat, nämlich in die Richtung, dass das nicht verfassungskonform sei und die Verord­nung von den Gemeinden erlassen werden müsse. Aus unserer Sicht ist das schon wesentlich sinnvoller, weil das eine Ebene ist, wo man mit den Bürgern und Bürgerin­nen einfach sehr viel leichter direkt ins Gespräch kommt und diese Differenzierung vornehmen kann. Das heißt, hier ist ein Fortschritt erzielt worden, der ohne die Volksanwaltschaft in dieser Form wahrscheinlich nicht möglich gewesen wäre.

Herzlichen Dank dafür, weil es hier tatsächlich um Bürger- und Bürgerinnenrechte geht und um die Möglichkeit, das jetzt besser auszustreiten. Die Frage ist, ob es auf Gemeindeebene auch immer den politischen Willen dazu geben wird, das auch wirklich auszustreiten. Man kann nur sagen, sollte das nicht der Fall sein, werden wir auch hier wieder auf die Volksanwaltschaft hoffen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.24


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Winkler. – Bitte.

 


20.24.38

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Auch ich darf in die Lobes­hymne meiner Vorredner einstimmen und dies anhand von einigen Zahlen auch unterstreichen.

Ich darf erwähnen, dass 2003 15 787 Bürgerinnen und Bürger die Hilfestellung der Volks­anwaltschaft in Anspruch genommen haben, 2004 waren es bereits 16 189 Bür­gerinnen und Bürger. Die Erfolgsgeschichte der Volksanwaltschaft gründet sich vor


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