Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 210

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Verfassungsgerichtshoferkenntnis, es sind zahlreiche Fälle und Beschwerden bei der Volksanwaltschaft anhängig. Dort werden die Empfehlungen ausgesprochen. – Ich denke, dass man auch im Interesse der Menschlichkeit und der Fairness darauf achten soll, dass diese Empfehlungen entsprechend umgesetzt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sollten uns, gerade was die Fälle im Sozialbereich betrifft, aber nicht nur im Sozialbereich, wirklich ins Gedächtnis rufen, was für Schicksale oft hinter den einzelnen Fällen stehen.

Den Damen und Herren in der Volksanwaltschaft ist unser Dank auszusprechen. Versuchen wir, jene Fälle, die uns bekannt gemacht worden sind, wo Empfehlungen ausgesprochen worden sind, im Interesse der Menschlichkeit, aber auch im Interesse der enormen Arbeit, die die Volksanwälte und ihre MitarbeiterInnen leisten, ent­sprechend umzusetzen! – Herzlichen Dank und alles Gutes! (Beifall bei der SPÖ.)

20.30


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Praßl. – Bitte.

 


20.31.58

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Zahl jener Menschen, die sich an die Volksanwaltschaft wenden, nimmt weiter zu. Dies geht aus dem jüngsten Bericht hervor. Demnach gab es über 16 000 Fälle, in denen Menschen die Dienste der Volksanwaltschaft angenommen haben. Das sind immerhin um 400 Be­schwerden mehr als im Jahr zuvor.

Wenn ich hier eine Aufschlüsselung der über 16 000 Beschwerdefälle vornehme, so betreffen etwa 10 745 Fälle den Bereich der öffentlichen Verwaltung, und in 5 444 Fäl­len erwies sich die Volksanwaltschaft für nicht zuständig. Die Volksanwaltschaft wird immer wieder mit familienrechtlichen Problemen zwischen Privatpersonen, etwa im Zusammenhang mit Scheidungen und Scheidungsfolgen, beauftragt.

In weiteren 4 243 Fällen konnten keine Prüfungsverfahren eingeleitet werden. Von den eingeleiteten 6 500 Prüfungsverfahren bezogen sich in etwa 4 107 auf die Bundes­verwaltung, 2 300 in etwa richteten sich gegen die Landes- und Gemeindeverwaltung.

Abgeschlossen werden konnten im Berichtsjahr 2004 7 581 Prüfungsverfahren. In immerhin 3 626 geprüften Fällen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sahen die drei Volksanwälte keinen Anlass für eine Beanstandung.

Ich möchte mich abschließend bei Ihnen für die beratende Tätigkeit auch in meinem Wahlkreis bedanken. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.33


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte.

 


20.33.09

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Meine Dame und meine Herren Volksanwälte! Hohes Haus! Angesichts von 16 000 Geschäftsfällen fällt es leicht, Danke zu sagen. Man fragt sich auch, wie viel Mühe notwendig ist, um diese zu bewerkstelligen und so zu bearbeiten, dass die Betreffenden auch davon profitieren. Wir haben es gehört – auch von meiner Seite hier entsprechend Dank an die Mit­arbeiter und an die Volksanwaltschaft. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wir haben die Aufgabe, darüber nachzudenken, ob die personelle Ressource der Volksanwaltschaft ausreicht, um auch weiterhin steigende


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