Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 212

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Thema „Bedarfssicherung durch Sozialhilfe – Impulse zur effektiven Armutsbekämp­fung“. Die Volksanwaltschaft hat angeregt, die sehr unterschiedliche Sozialhilfe zu verein­heitlichen.

Ich habe mir angesehen, wie denn das österreichweit ausschaut. Die niedrigste Sozial­hilfe, das heißt, die größte Armutsfalle besteht in Wien. (Ah-Rufe bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Gaál.) Wien hat die niedrigste Sozialhilfe, sie beträgt 405 €; in Oberösterreich beispielsweise beträgt sie 532 €. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Die zweitniedrigste Sozialhilfe gibt es in Salzburg, gefolgt vom Burgenland.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie! Da wäre wirklich Handlungsbedarf gegeben. Vereinheitlichung kann nämlich nicht heißen, nach unten zu nivellieren, womöglich auf Wiener Niveau. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Kräuter hat heute die Informationspolitik der Bundesregierung kritisiert. Herr Kollege Kräuter, ich halte das für ziemlich eigentümlich, wenn ich nach Wien schaue. Ich zitiere den „Kurier“:

„Das Demokratieverständnis der SP sei dem in kommunistischen Diktaturen nicht unähnlich.“ Anfragen an die Stadträte werden nicht beantwortet, wenn es darum geht, „wie hoch die Ausgaben des Presse- und Informationsdienstes der Stadt für Eigen­werbung sind“. Die Rede ist unter anderem von Herrn Bürgermeister Häupl und Herrn Stadtrat Mailath-Pokorny.

Herr Kollege Kräuter, legen Sie einmal diese Zahlen auf den Tisch, und dann schauen wir uns die Verschwendungspolitik an, die dort betrieben wird! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Kräuter: Stimmen Sie dem Antrag zu!)

20.39


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Regler.

 


20.39.20

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Liebe Rosemarie Bauer! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz besonders aufgefallen bei dem Bericht ist mir, dass im Bereich des Verkehrsressorts die Zahl der Beschwerden von 2003 auf 2004 um 25 Prozent angestiegen ist und dass dies insbesondere Beschwerden gegen die Befristung von Lenkberechtigungen betrifft. Es stand auch sehr viel darüber in den Zeitungen zu lesen. Besonders zahlreich waren hier die Beschwerden gegen Entscheidungen des Verkehrsamtes Wien.

Die Volksanwaltschaft hat dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass es vor allem für die ärmere Bevölkerung eine enorme finanzielle Belastung bedeuten kann, Kon­trolluntersuchungen mit Kosten von bis zu 500 € durchführen zu lassen, und dass solche Befristungen vor allem für ältere Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, um noch halbwegs mobil zu sein, und die ja auch meist keine Gefährdung für die Verkehrssicherheit darstellen, eine Bedrohung ihrer Lebensqualität bedeuten.

Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes haben ja schon klargestellt, dass die Befristung nur dann durchgeführt werden darf, wenn damit gerechnet werden muss, dass tatsächlich eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintreten wird, aber nicht für den Fall, dass dies nur nicht ausgeschlossen werden kann. Das betrifft vor allem Diabetiker und Personen mit Bluthochdruck.

Außerdem hat die Volksanwaltschaft darauf hingewiesen, dass auch die Gutachten der Amtsärzte von der entscheidenden Behörde kritisch zu überprüfen sind und nicht


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