Man darf nicht alle Unternehmen in einen Topf werfen. Es gibt welche, die das ausnützen, das stimmt, aber wenn sich das herumspricht, dann wird nie mehr jemand bereit sein, in diesen Unternehmen eine Ausbildung zu machen.
Es ist jetzt auch geregelt, dass jene Ausbildungen, die in Abendkursen absolviert werden – ob das der Staplerschein ist oder etwas anderes –, nicht darunter fallen. Ich glaube, dass mit dieser Gesetzeslage der erste Schritt in die richtige Richtung gemacht wurde. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
21.18
Präsident Dipl.-Ing.
Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr
Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. – Bitte.
21.18
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Kollege Walch hat in seinem Redebeitrag behauptet, ich hätte die Konkurrenzklausel durchwegs positiv gesehen. (Abg. Walch: Ja eh!) – Das ist nicht richtig!
Ich habe bei der Konkurrenzklausel wohl
eine kleine Verbesserung gegenüber dem Status quo gesehen, aber nicht
eine durchgehende Verbesserung. (Abg. Neudeck: Das ist keine
tatsächliche Berichtigung! – Abg. Steibl: Ihr glaubt, weil ihr die
Grünen seid, könnt ihr die ganze Zeit quatschen!)
Kollege Walch hat weiters behauptet, dass der jetzige gesetzlich geregelte
Status der Konkurrenzklausel eine Verbesserung gegenüber dem Status quo in
Bezug auf prekäre Arbeitsverhältnisse sei. – Das ist nicht richtig, denn
die Konkurrenzklausel ist in der Judikatur bei prekären Arbeitsverhältnissen
schon jetzt als sittenwidrig eingestuft worden. (Abg. Dr. Mitterlehner:
Das ist eine Wertung! – Abg. Steibl: Das ist eine Wortmeldung, Herr
Präsident!)
Insofern fassen Sie in der Konkurrenzklausel nur die Judikatur zusammen.
21.19
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Minister Dr. Bartenstein. – Bitte.
21.20
Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr
Präsident Prinzhorn! Frau Kollegin Rauch-Kallat! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Herr Abgeordneter Öllinger, Sie haben jedenfalls die Novellierung auf
Basis des Initiativantrages der Abgeordneten Tancsits und Walch als
geringfügige Verbesserung bezeichnet. Ob man da nur von geringfügig sprechen
kann, ich spreche da ... (Abg. Öllinger: In einem kleinen
Punkt!) – Ich zitiere Sie wörtlich. (Ironische Heiterkeit des Abg. Öllinger.)
Herr Abgeordneter, ich meine, dass man etwas, was aus dem Jahr 21 datiert, um hier präzise zu sein, sehr geehrter Herr Abgeordneter Leutner, nämlich 1921, gut 80 Jahre danach sehr wohl einer Novellierung unterziehen und vor allem auch anerkennen sollte und muss, dass es für Arbeitnehmer zweifellos ein Vorteil ist, wenn jetzt betragsmäßig unter einem Monatseinkommen von gut 2 000, nämlich zirka 2 100 €, jedenfalls eine Konkurrenzklausel nicht gültig sein kann. (Abg. Öllinger: Sagen Sie etwas zu den Ausbildungskosten!) Das ist nicht eine geringfügige, sondern das ist eine klare Verbesserung im Interesse der Arbeitnehmer Österreichs, und zwar der Mehrheit der Arbeitnehmer Österreichs, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: So what?)
Natürlich geht es um Interessenabwägungen zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, was jetzt Konkurrenzklauseln anbelangt, und erst recht, was