Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 60

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keiner Weise eigentlich den europäischen Normen entsprechend vorgeht, das ist schon sehr beschämend. Das möchte ich dem Herrn Bundeskanzler hier doch ins Stammbuch schreiben.

Es wurden auch Beispiele genannt. Wir haben auch noch andere Beispiele, etwa jenes Beispiel, wo der Geschiedene – Frau Kollegin Partik-Pablé, wir haben es ja auch im Ausschuss besprochen – eine Wohnung gegenüber jener seiner Exgattin bezogen hat, sich dort hingestellt hat, eine Kamera, einen Feldstecher ausgerichtet hat und dort gewohnt hat.

Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Ist das in Ordnung? Wollen wir das so haben? Soll das tatsächlich so sein? Oder soll es da einen entsprechenden Schutz geben? – Wir sagen: Dieser Schutz ist notwendig! Daher war es auch so, dass bereits vor längerem, nämlich vor drei Jahren, im Wiener Gemeinderat unter Stadträtin Brauner eine Initiative gestartet worden ist, deren Ergebnisse wir gemeinsam – das muss man auch dazu sagen – im Justizausschuss in eine Entschließung gefasst haben, wobei wir gesagt haben: Wir, alle Parteien im Justizausschuss, wollen da eine Verbesserung! Wir haben auch eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes darin gefordert. Das soll heißen: Auch die Exekutive soll für den Fall, dass ein Einzelner in Not ist und sich an sie wendet, einschreiten können.

Ich finde es wirklich erschütternd, meine Damen und Herren, dass gerade eine Frau, nämlich die Frau Innenministerin, jene war, die, als dieses Gesetz seinen Weg genom­men hat und eine durchaus ambitionierte Vorlage von der Frau Justizministerin ver­sendet worden ist, dann plötzlich abgeblockt und erklärt hat: Na ja, brauchen wir das wirklich? Brauchen wir diesen Schutz? Und derjenige, der damals ihr Sprecher war, hat dann die Geschichte von den Rosen gebracht. Dazu möchte ich Sie fragen: Wenn einer Frau, zum Beispiel Ihrer Tochter, sollten Sie eine haben, wenn sie im Finsteren nach Hause geht, zehn Schritte hinter ihr jemand immer wieder nachgeht, kann man das dann wirklich als „jemandem Rosen geben“ verstehen, meine Damen und Herren?

Wenn ich mir anschaue, wer das war, dann kann ich feststellen: Es war der jetzige Kommunikationschef der Bundesregierung, nämlich Herr Rauch. Wenn das Ihre Einstellung ist, mit den Menschen im Land so umzugehen, und derjenige, der einen derart zynischen Ansatz zum Schutz unserer Kinder und Frauen hat, jetzt der Sprecher der Regierung wird, meine Damen und Herren, dann können wir uns vorstellen, was von Bundeskanzler Schüssel wirklich zu halten ist!

Ich darf noch ganz kurz auf einige andere Gesetzesmaterien zu sprechen kommen, die heute beschlossen werden und die wir auch unterstützen. Wir halten das Privileg, dass die gefährliche Drohung zukünftig auch dann von Amts wegen strafbar ist, wenn sie von Angehörigen ausgesprochen wird, für vernünftig. Es darf keinen Unterschied machen, ob jemand von einem Außenstehenden, vom Ehegatten oder von einem anderen Verwandten bedroht wird. Wir wollen Gewalt nicht, egal, von wem auch immer sie ausgeübt wird.

Es gibt jetzt auch bei der Ehenötigung eine Änderung und vor allem auch bei Missbrauch des Autoritätsverhältnisses. Leider Gottes ist es so, dass wir immer wieder feststellen müssen, dass Missbräuche eines Autoritätsverhältnisses, Sexualdelikte gegenüber Jugendlichen, gegenüber Kindern nicht so selten durch Seelsorger statt­finden. Daher danke ich auch hier für die Bereitschaft der Bundesregierung, diese Seelsorger ausdrücklich in die Strafbestimmung mit aufzunehmen.

Insofern werden wir, nachdem wir auch maßgeblich mit daran beteiligt waren, dieses Gesetz auf den Weg zu schicken, dem zustimmen. Ich verstehe die Einwendungen der Grünen, ich hätte mir auch mehr gewünscht. Ich darf sagen, Frau Bundesminister: Dass Sie das gegenüber dem Herrn Bundeskanzler und der Innenministerin immerhin


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