Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 118

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den Kriminalität und der illegalen Migration samt Erklärungen der Republik Österreich und Gemeinsamer Erklärung (1362 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Damit gelangen wir zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

 


14.12.54

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit dieser heutigen Gesetzesvorlage beschließen wir einen wichtigen Vertrag zwischen den Benelux-Ländern und Deutschland, Frankreich, Spanien und Österreich. Bei diesem Vertrag handelt es sich um eine wichtige Weiterentwicklung der Zusammenarbeit nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen mit dem Ziel, die Bekämpfung der grenzüber­schreiten­den Kriminalität, des Terrorismus und der illegalen Migration zu verbessern. Es sind also schwere Verbrechensformen und keine Bagatellangelegenheiten.

Internationale Kriminalität kann nur international bekämpft werden, kann nur durch enge, international ausgerichtete Polizeiarbeit erfolgreich bekämpft werden. Die inter­nationale Kriminalität hat weltweit ein Netzwerk aufgebaut, und genauso muss ein enges Netzwerk zwischen den Polizeiorganisationen aufgebaut werden, um dieser Herausforderung im Bereich der Kriminalität gerecht zu werden. Es soll also eine erweiterte intensivere grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit ermöglicht und umgesetzt werden.

Schwerpunkte der neuen Befugnisse zur Zusammenarbeit sind im Bereiche der Sach­beweise: Speicherung und Austausch der DNA-Dateien, Speicherung und Austausch von daktyloskopischen Daten, Abruf von Daten aus Fahrzeugregistern, Übermittlung von Informationen zur Verhinderung terroristischer Straftaten, Flugsicherheitsbegleiter, Bekämpfung illegaler Migration, Entsendung von Dokumentenberatern in Staaten, die als Ausgangs- oder Transitstaaten illegaler Migration eingestuft werden, wechselseitige Unterstützung bei Rückführungen, Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen.

Wichtig ist, dass sämtliche Zugriffe vorerst anonym erfolgen und erst bei einem Treffer die anfragende nationale Kontaktstelle informiert wird. Das Übereinkommen enthält wegen der Sensibilität der Daten umfangreiche Bestimmungen über den Datenschutz. Alle datenschutzrechtlichen Bedenken konnten bei diesem Gesetz im Vorfeld aus­geräumt werden, und so können wir mit Recht behaupten, dass dieser Vertrag Voraussetzungen für mehr Sicherheit in Europa, für mehr Sicherheit in Österreich und für die Menschen in unserem Lande schafft.

Frau Ministerin, ein Dankeschön dir und deinem Team für das Engagement, dass dieser Vertrag zustande gekommen ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.15


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Parnigoni. – Bitte.

 


14.16.03

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Hohes Haus! Frau Bundesministerin! Die Grundphilosophie der SPÖ in Sachen innere Sicherheit war und ist, dass sie all jenen Initiativen, Vorhaben und Novellierungen die Zustimmung gibt, die dazu dienen, die


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