Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 271

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22.28.26

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Ich eröffne den Reigen der Reden zu den Wahrnehmungsberichten des Rechnungshofes mit einem Beitrag zur Kontrolle der Mehrwertsteuer. – So weit ist es klar. (Abg. Neudeck: Das ist für einen Bürgermeister schön, wenn er etwas eröffnet!) – Pass lieber gut auf, lieber Kollege Neudeck!

Allerdings steht dann ein sehr schöner Ausdruck dabei: „Parallel Audit des Rech­nungshofes und der Eidgenössischen Finanzkontrolle“. Also hier wurden zwei Kontroll­instanzen in ihren Ergebnissen miteinander verglichen, und der Gegenstand ihrer Überprüfung waren die Umsatzsteuer und die Mehrwertsteuer. Es sind da ganz interessante Ergebnisse zutage getreten. (Abg. Neudeck: Wie in der Karibik!)

Zum Beispiel: Obwohl der Rechnungshof feststellt, dass die Struktur der Mehrwert­steuer in Österreich und der Schweiz weitgehend gleich ist, haben im Jahr 2003 die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer in Österreich 16,5 Milliarden € betragen, das sind 31 Prozent der Bundeseinnahmen. In der Schweiz waren es 11,3 Milliarden €, das sind 33 Prozent der Bundeseinnahmen. Allerdings: In Österreich haben wir 20 Prozent Mehrwertsteuernormalsteuersatz, und in der Schweiz – man höre und staune! – sind es nur 7,6 Prozent.

Jetzt mag das schon einige Begründungen haben, diese Zahlen sprechen aber doch für sich, und es wäre interessant, Herr Staatssekretär, sich das ausgehend von diesen Ergebnissen einmal sehr viel genauer anzuschauen, spricht doch der Rechnungshof auch davon, dass wir es mit einer sehr hohen Betrugsanfälligkeit zu tun haben und, damit verbunden, sehr hohen Kontrollkosten.

Eine weitere Unterscheidung, obwohl die Schweiz – prozentuell gesehen – eigentlich mehr Umsatzsteuer einnimmt, besteht darin, dass die Kleinstunternehmen in der Schweiz bis zu einem Umsatz von 48 500 € von der Umsatzsteuer befreit sind, in Österreich sind das nur 22 000 €. Man sollte hier der Empfehlung des Rechnungshofes Folge leisten, der da meint, man sollte eine höhere Grenze für die Umsatz­steuer­befreiung auch in Österreich überlegen. Das wäre ein sehr guter Ansatz, darüber nachzudenken. Wem hilft denn das vor allem? Das hilft den kleinen und kleinsten Betrieben, Unternehmungen, die zum Teil auch in unseren ländlichen Räumen dafür sorgen, dass die Nahversorgung noch einigermaßen funktioniert.

Das wäre eine echte Hilfe für unsere kleinen und kleinsten Unternehmungen im ländlichen Raum, wenn man für sie die Umsatzsteuergrenze anheben würde, also die Grenze, ab der eine Umsatzsteuer zu bezahlen ist, nach oben heben würde. Das brächte weniger Verwaltungsaufwand und auch mehr Spielraum in der Kalkulation, um wirtschaftlich überleben zu können. Eine sehr spannende Geschichte, denn ich denke mir, was für die Bauern billig ist, sollte für die kleinen Unternehmer auch gut sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Das wäre eine sehr, sehr interessante Überlegung. Dann könnte sich Herr Grillitsch seine Vorschläge zur Rettung der Nahversorgung und der kleinen Wirte sparen, indem er meint, die Wirte werden überleben, wenn sie Postpartner sind. Die Wirte werden auch dann nicht überleben, weil das kein Geschäft ist. Allerdings wäre die Anhebung der Umsatzsteuergrenze eine echte Hilfe. (Beifall bei der SPÖ.)

22.32


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ledolter. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


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