Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 (1435 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden (1436 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (1437 d.B.).
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs.4, 80 Abs.1, 100 Abs. 4, 100b Abs.1 und 100c Abs.1:
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 85 betreffend „Optimierung statt Reduzierung des Öffentlichen Verkehrsangebots im Oberpinzgau“, überreicht von der Abgeordneten Erika Scharer,
Petition Nr. 86 betreffend „Umwidmung des Gebietes um den Khleslplatz in ein Naherholungsgebiet (Stadturwald)“, überreicht von der Abgeordneten Christine Marek,
Bürgerinitiative Nr. 31 betreffend „Für den Erhalt der Post im öffentlichen Eigentum“.
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Außenpolitischer Ausschuss:
Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Art. 11 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hinsichtlich der Nachtarbeit von Frauen (1438 d.B.);
Finanzausschuss:
Einspruch des Bundesrates vom 21. April 2006 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert wird (1440 d.B.);
Gesundheitsausschuss:
Antrag 819/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verpflichtung, Gentechnik-Lebensmittel in gesonderten Regalen anzubieten;
Justizausschuss:
Einspruch des Bundesrates vom 21. April 2006 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Übernahmegesetz, das Handelsgesetzbuch, das Börsegesetz, das Umwandlungsgesetz und das Spaltungsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern erlassen wird (Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 – ÜbRÄG 2006) (1441 d.B.);
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