Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll145. Sitzung / Seite 43

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Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 (1435 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investment­fondsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden (1436 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (1437 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs.4, 80 Abs.1, 100 Abs. 4, 100b Abs.1 und 100c Abs.1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 85 betreffend „Optimierung statt Reduzierung des Öffentlichen Verkehrs­angebots im Oberpinzgau“, überreicht von der Abgeordneten Erika Scharer,

Petition Nr. 86 betreffend „Umwidmung des Gebietes um den Khleslplatz in ein Naher­holungsgebiet (Stadturwald)“, überreicht von der Abgeordneten Christine Marek,

Bürgerinitiative Nr. 31 betreffend „Für den Erhalt der Post im öffentlichen Eigentum“.

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Art. 11 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hinsichtlich der Nachtarbeit von Frauen (1438 d.B.);

Finanzausschuss:

Einspruch des Bundesrates vom 21. April 2006 gegen den Beschluss des National­rates vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktien­gesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert wird (1440 d.B.);

Gesundheitsausschuss:

Antrag 819/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verpflichtung, Gentechnik-Lebensmittel in gesonderten Regalen anzubieten;

Justizausschuss:

Einspruch des Bundesrates vom 21. April 2006 gegen den Beschluss des National­rates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Übernahme­gesetz, das Handelsgesetzbuch, das Börsegesetz, das Umwandlungsgesetz und das Spaltungsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern erlassen wird (Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 – ÜbRÄG 2006) (1441 d.B.);

 


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