Betrugsbekämpfungsgesetz 2006
(1435 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das
Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das
Einkommensteuergesetz 1988, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche
Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden (1436 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das
Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (1437 d.B.).
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der
letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs.4, 80 Abs.1, 100 Abs. 4, 100b Abs.1 und
100c Abs.1:
Ausschuss für
Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr.
85 betreffend „Optimierung statt Reduzierung des Öffentlichen Verkehrsangebots
im Oberpinzgau“, überreicht von der Abgeordneten Erika Scharer,
Petition Nr.
86 betreffend „Umwidmung des Gebietes um den Khleslplatz in ein Naherholungsgebiet
(Stadturwald)“, überreicht von der Abgeordneten Christine Marek,
Bürgerinitiative Nr.
31 betreffend „Für den Erhalt der Post im öffentlichen Eigentum“.
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Außenpolitischer Ausschuss:
Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu
Art. 11 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der
Frau hinsichtlich der Nachtarbeit von Frauen (1438 d.B.);
Finanzausschuss:
Einspruch des Bundesrates vom 21. April 2006 gegen den Beschluss des
Nationalrates vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen
Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und
Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert wird
(1440 d.B.);
Gesundheitsausschuss:
Antrag 819/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Verpflichtung, Gentechnik-Lebensmittel in
gesonderten Regalen anzubieten;
Justizausschuss:
Einspruch des Bundesrates vom 21. April 2006 gegen den Beschluss des
Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Übernahmegesetz, das Handelsgesetzbuch, das Börsegesetz, das Umwandlungsgesetz
und das Spaltungsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über den
Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern erlassen wird
(Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 – ÜbRÄG 2006)
(1441 d.B.);