Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 53

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kunft kurz Auslandsösterreicher-Fonds heißen –, besteht seit 1967 und hat seit die­ser Zeit zahlreichen österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in Notlagen geholfen und Hilfestellung geboten. 1981 hat der Nationalrat dazu gesetzliche Modifi­kationen vorgenommen. Allerdings zeigten Erfahrungen bei der praktischen Handha­bung im Fonds, dass jetzt eine Neuregelung des Fonds notwendig ist, und diese wer­den wir heute dankenswerterweise einstimmig – und das unterstreicht ja auch die Wichtigkeit und die gute Arbeit des Fonds – hier in diesem Hohen Haus beschließen.

Die Zuwendungen des Fonds kommen schwer bedürftigen Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreichern zugute, die unabhängig vom Grund ihrer Bedürftigkeit ja einen Anspruch auf Sozialhilfe beziehungsweise Unterstützung von österreichischer Seite nicht haben. Um hier trotzdem Unterstützung von Seiten Österreichs bieten zu können, wurde dieser Fonds geschaffen. Und nur, um ein entsprechendes Gefühl zu vermitteln: Im Jahr 2005 wurden vom Fonds 933 Personen in 58 Ländern der ganzen Welt unterstützt.

Änderungen zur bisherigen Regelung sind etwa, dass auch so genannte Herzensöster­reicher aus dem Fonds unterstützt werden können. Es handelt sich dabei um frühere österreichische Staatsbürger. Speziell gedacht wurde hier etwa an Personen, die vor dem NS-Regime im Zweiten Weltkrieg ins Ausland geflüchtet sind und als solche na­türlich auch heute noch einen besonderen Bezug zu Österreich haben. Ich glaube, es ist sehr, sehr wichtig, dass wir uns dazu bekennen, diese Personen, auch wenn sie nicht mehr StaatsbürgerInnen der Republik Österreich sind, aus dem Fonds unterstüt­zen zu können. (Beifall bei der ÖVP.)

Was im Fonds ebenfalls neu geregelt wird, ist, dass die Bestellung der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Kuratoriums geändert wird. Entsprechend der gängigen Praxis können nun auch Vertreter der Bundesländer, die ja etwa zu 50 Prozent den Fonds auch mit Mitteln speisen, in das Kuratorium entsandt werden. Ich habe es bereits ge­sagt: Die Speisung des Fonds erfolgt etwa zur Hälfte aus Mitteln der Bundesländer, die andere Hälfte der Mittel wird vom Bund getragen. Aus der Erfahrung der Arbeit des Fonds kann man sagen, dass die Mittel durchaus ausreichend sind, allerdings an die­ser Stelle meine Bitte an die Länder, die zugesagten Unterstützungsleistungen auch pünktlich zu überweisen, da es natürlich für den Fonds wichtig ist, die Gelder zur Verfü­gung zu haben, die dann für die Not leidenden Auslandsösterreicher auch ausgeschüt­tet werden können.

Ich möchte den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Auslandsvertre­tungen der Republik Österreich in der ganzen Welt meinen Dank und meine Wert­schätzung aussprechen. Sie sind nämlich die ersten Ansprechpartner für die Anliegen, die dann an den Fonds herangetragen werden. Und die Informationen, die dann von diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Botschaften und Konsulate an den Fonds weitergeleitet werden, sind eine wichtige Basis für die Zuerkennung der Mittel. Ich möchte auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Informationen von hoher Qua­lität sind und eine ausgezeichnete Grundlage für Entscheidungen des Fonds darstel­len. Ein Danke daher an diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ein wichtiges Anliegen noch zum Schluss. Die Briefwahl wäre etwas, was wir wirklich auch in nächster Zeit endlich wieder diskutieren sollten. Es ist sehr wichtig, dass die Auslandsösterreicherinnen und -österreicher eine flexible und sehr bürgernahe Mög­lichkeit haben, ihre Stimme abzugeben. Leider kommt gerade von Seiten der Sozialde­mokratie hier immer wieder eine gewisse Ablehnung. Ich hoffe, dass wir demnächst zu einem Konsens in dieser Angelegenheit kommen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.16

 


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