Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 55

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Ich möchte dazu zwei Dinge erwähnen: Im Zusammenhang mit dem Auslandsösterrei­cher-Fonds komme ich natürlich auch – meine Kollegin hat es schon erwähnt – auf die Briefwahl zu sprechen. Es wäre höchst an der Zeit – das möchte ich in diesem Zusam­menhang festhalten –, dass man Auslandsösterreichern, Reisenden, Behinderten, älte­ren Menschen die Möglichkeit der Briefwahl gibt. Dieses Thema ist mit den Damen und Herren von der Sozialdemokratie schon viele Jahre in Verhandlung. Vielleicht kann man sich doch zur Briefwahl bereit erklären, so wie das in anderen demokratischen Ländern Europas eine Selbstverständlichkeit ist. Bei uns bedarf es aber jahrelanger Verhandlungen, ob wir die Briefwahl einführen oder nicht. Diesbezüglich gibt es Argu­mente, die nicht mehr zu verstehen sind.

Man möge dies zum Anlass nehmen, doch über die Briefwahl ernstlich nachzudenken, und ich fordere die Sozialdemokratie auf, einem solchen Gesetz beizutreten.

Zweitens: Natürlich gibt es immer wieder Anlässe bei einer Gesetzgebung. Herr Dr. Schieder hat gemeint, dies wäre wieder einmal ein Anlass. Herr Staatssekretär Winkler hat das auch bestätigt: Es gibt kaum eine Gesetzesvorlage oder eine Behand­lung im Parlament, für die es keinen Anlass gibt! Der eine ist unspektakulär, der andere wiederum ist entsprechend spektakulär – und das Parlament muss darauf reagieren.

Wir reagieren mit dem Konsulargebührengesetz auf die Situation, dass die Menschen unterwegs sind. Man hat sofort – und das möchte ich besonders erwähnen – an die Ausnahmen gedacht. Man möchte mit dieser Regressforderung nicht haben, dass fa­miliär Reisende, Personen auf Gruppenreisen oder beruflich Reisende oder Reisende, die zu humanitären Zwecken beziehungsweise dazu unterwegs sind, um humanitären Aufgaben nachzukommen, also dass all diese Personen, die sich dabei in gefährlichen Gebieten aufhalten, jenen Reisenden gleichgesetzt werden, die sich grob schuldhaft in eine gefährliche Situation begeben haben.

Wir machen nämlich schon die Erfahrung, dass immer mehr Leute unterwegs sind, die das Risiko, den so genannten Kick bei ihrer Reise suchen, und dann unsere Auslands­vertretungen, unsere Konsularbehörden aufgerufen sind, alles zu deren Rettung zur Verfügung zu stellen, also den Einsatz einzelner Personen, Geräte und Finanzen zur Verfügung zu stellen. Dies verursacht zum Teil hohe und höchste Kosten. Und nach derzeitiger Gesetzeslage ist kein Regress möglich.

Deswegen gibt es die heutige Gesetzesvorlage, die vorsieht, dass man bis 20 000 € regressieren kann, wenn sich jemand grob fahrlässig, grob schuldhaft in Gefahr begibt oder eine Obliegenheitsverletzung in Kauf nimmt, das heißt also, eine Gefahr in höchs­tem Ausmaß auf sich nimmt und dazu noch sagt: Na ja, gut, wenn etwas passiert, sind ohnedies die österreichischen Behörden im Ausland da, es steht genügend Geld zur Verfügung, man wird das schon bezahlen!

Das heißt nicht, dass man sich unbedingt in einem exotischen Land befinden muss, sondern das kann beispielsweise auch in der Schweiz passieren: Wenn ich alleine mit Halbschuhen auf den höchsten Berg hinaufgehe, dann ist das eine Obliegenheitsver­letzung! Dann begibt man sich in die Gefahr und muss von anderen gerettet werden! – Und wenn der Staat Österreich davon betroffen ist, dann darf man schon sagen: Lieber Freund, in diese Gefahr hättest du dich nicht begeben sollen!

Das Ganze ist schon eine Anlehnung an den allgemeinen Versicherungsbereich – lei­der ist Herr Dr. Schieder jetzt nicht da, das wollte ich ihm nämlich sagen –, der die Rechtssituation der Fahrlässigkeit, der groben Fahrlässigkeit und das in Kauf genom­mene Risiko bis zur Obliegenheitsverletzung sehr wohl vorsieht und sich danach auch richtet und entsprechende Entschädigungen ausschließt oder vermindert.

 


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