Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 64

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes über den Auslandsösterreicher-Fonds, samt Titel und Eingang in 1363 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf zustimmen, um ein Zeichen der Bejahung. – Es ist dies ebenfalls einstimmig angenommen.

Wir kommen daher zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das Gesetz ist damit einstimmig angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Ausla­gen für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in konsularischen An­gelegenheiten geändert wird, samt Titel und Eingang in 1404 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. Es ist dies die Mehrheit.

Wir kommen daher zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzent­wurf ist mit Mehrheit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Partnerschafts- und Ko­operationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärung in 1300 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu beschließen, dass die dänisch, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, niederländische, polnische, portugiesische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tsche­chische, ungarische und tadschikische Sprachfassung dadurch kundzumachen sind, dass sie zu öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angele­genheiten aufliegen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig der Fall.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Ge­richtsbarkeit in 1161 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu beschließen, dass die arabische, chine-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite