Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 46

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men. Auch die Forschungsförderung und insbesondere die Förderung der Auftragsfor­schung mit rund 130 Millionen € Entlastungsvolumen sind zu erwähnen. Darüber hin­aus haben wir Verwaltungsabläufe vereinfacht, was vor allem bei Unternehmensgrün­dungen sehr wichtig ist.

Ich erinnere an die Novelle der Gewerbeordnung 2002, mit der das One-Stop-Shop-Prinzip für Unternehmensgründungen eingeführt wurde. Ich erinnere an die Novelle der Gewerbeordnung 2005, die eine Verfahrensbeschleunigung für Genehmigungsverfah­ren für neue Anlagen gebracht hat. Gerade das ist für KMUs alles sehr wichtig.

Mit dem nun vorliegenden Paket wird wieder eine Entlastung für KMUs vorgenommen, und zwar mit einem Volumen von 200 Millionen €, das zusätzlich zu den bereits ge­nannten Maßnahmen gut tun wird, gut tun wird unserer Wirtschaft, weil sie damit weiter gestärkt wird, gut tun wird der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs, damit wir uns weiter­hin nach vorne bewegen können. Das tun wir ja geradezu beeindruckend in letzter Zeit im internationalen Wettbewerb; ich komme noch darauf zurück.

Lassen Sie mich stichwortartig die neuen zusätzlichen Maßnahmen aufzählen und er­klären! Erste Maßnahme ist die Einführung eines Freibetrages für Gewinne für Einnah­men-Ausgaben-Rechner, also für die Kleinsten der Kleinen, wenn Sie so wollen. Das ist uns vom BZÖ immer schon eine wichtige Angelegenheit gewesen. Es sind 10 Pro­zent des Gewinnes steuerfrei, wenn sie im Unternehmen investiert werden. Das ist ein Anreiz zu investieren und wird zur Verbesserung der Kapitalbasis beitragen. Das ist sehr wichtig, wie Sie sicher zugeben werden.

Der zweite Punkt für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ist die Ausweitung der Abzugs­fähigkeit von Anlaufverlusten von drei auf sieben Jahre. Das glättet die Steuerlast, das reduziert die Steuerlast gerade für Jungunternehmer, die wir hier ganz besonders im Auge haben. (Abg. Gradwohl: Was heißt, „glättet die Steuerlast“?)

Die nächste Maßnahme ist die Anhebung der Kleinunternehmergrenze bei der Umsatz­steuerpflicht von 22 000 auf 30 000 €. Auch das ist, wie ich meine, eine sehr wichtige Entlastung.

Weiters wollen wir durch eine Kleinkreditinitiative – das betrifft Kredite bis zu 25 000 € – in Anlehnung an die Förderprogramme auf europäischer Ebene ein jährli­ches Neukreditvolumen für KMUs in der Größenordnung von 10 Millionen € fördern. Zusätzliche Maßnahmen betreffen die Erhöhung der Haftungsquoten für Betriebsmittel­kredite – die Erweiterung des Projektvolumens von bisher 1 auf 2 Millionen € ist vor­gesehen –, die Implementierung eines Innovationsschutzprogramms, was wiederum wichtig ist im Sinne der Patentvermarktungsprogramme, gerade auch mit Ländern, wo sich KMUs bisher schwer getan haben, etwa Indien und China.

Und eine weitere Maßnahme ist die Senkung des Verwaltungsaufwandes, der Bürokra­tiekosten nach dem Vorbild des niederländischen Standard Cost Model, was umgelegt auf Österreich etwa 2 Milliarden € einsparen soll. – Also alles Dinge, die subsumiert werden können unter Begriffen wie steuerliche Erleichterungen, verbesserte Förde­rungssituation, Verwaltungsabbau, Bürokratieabbau, insbesondere eben für den KMU-Bereich.

Wenn man weiß, dass eine Berechnung ergibt, dass davon ungefähr 300 000 Unter­nehmen betroffen sind, dann weiß man, dass das auch wieder eine gewisse Treffsi­cherheit hat, was die Regierung hier vorlegt. (Abg. Öllinger: Das ist eine gefährliche Drohung bei dieser Regierung!)

Wenn es um die Auswirkungen der bisherigen Steuer- und Wirtschaftspolitik geht, dann schaue ich mir sehr gerne die jüngsten Meinungsforschungsergebnisse an, näm­lich vom market-Institut vom 19. April 2006, wonach nur 3 Prozent der österreichischen


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