Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 74

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freiwillige und ehrenamtliche HelferInnen von Rettungs- und Hilfsorganisationen besei­tigt werden. Insbesondere soll ein genereller Anspruch auf Dienst- beziehungsweise Arbeitsfreistellung mit Entgeltfortzahlungsanspruch für die Dauer des Einsatzes inklu­sive einer angemessenen Ruhezeit geschaffen werden.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert rasch mit den Ländern Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, dass in den entsprechenden Landesgesetzen adäquate Regelungen in Bezug auf das Dienst- und Besoldungsrecht umgesetzt werden. Dem Nationalrat ist über das Ergebnis zu berichten.

Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert dem Nationalrat eine Vorlage zu übermitteln, die sicherstellt, dass kleinen und mittleren Unternehmen, die von ihnen geleistete Entgeltfortzahlung für ihre freigestellten ArbeitnehmerInnen und den nachge­wiesenen Einkommensausfall durch die Freistellung der Arbeitskräfte  ersetzt wird.

Hinsichtlich der Finanzierung wird die Bundesregierung aufgefordert Mittel des Kata­strophenfonds unter Einbeziehung einer Länder-Kofinanzierung bereit zu stellen und darüber mit den Finanzausgleichsparteien sowie den Sozialpartnern rasch in Verhand­lungen einzutreten und danach eine Regelung durch Bundesgesetz umzusetzen.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


13.03.56

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Fi­nanzminister! Meine Damen und Herren! Die heutige Regelung, mit der die Mittel für die Freiwilligen Feuerwehren aufgestockt und garantiert werden, ist gut. In Österreich ist es ja so, dass ein Großteil des Katastrophenschutzes auf den Schultern – und zwar im wahrsten Sinne des Wortes – der freiwilligen Organisationen ruht. Das ist auch sinn­voll, denn es wäre nicht finanzierbar, auf Dauer eine ausreichende Anzahl an Personen in Einsatzbereitschaft zu halten, um dann, wenn es notwendig ist, die entsprechenden Personal- und Gerätekapazitäten zur Verfügung zu haben.

Aber der Staat erspart sich hier einen sehr großen Betrag an Geldmitteln, und das sollte sich auch in der Unterstützung dieser Organisationen, die mit den Freiwilligenka­pazitäten für unsere Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung sorgen, entsprechend widerspiegeln. Da gibt es selbstverständlich nach wie vor Defizite. Sowohl beim Gerät als auch beim Personal geht es letztlich auch um die Grundsatzfrage, ob die Politik in ausreichendem Maße vermittelt, dass es ein Wert an sich ist, für den Österreicher, für die Österreicherin einen Teil der Freizeit, einen Teil der eigenen Ressourcen für den Dienst an der Gemeinschaft entsprechend einzubringen. Und da haben wir Probleme! Da haben wir Probleme, die notwendigen Freiwilligen nicht nur bei den Freiwilligen Feuerwehren in Zukunft sicherzustellen, sondern auch bei den Rettungsorganisationen und letztlich auch beim österreichischen Bundesheer, das ein Mitgarant dafür ist, dass man rasch verfügbare und auf Dauer einsetzbare Kräfte zur Verfügung stellen kann.

In diesem Sinne, Herr Kollege Gradwohl, unterstützen selbstverständlich wir alle ge­meinsam die Idee, dass man das sicherstellt. Es soll nicht so sein, wie es in der Praxis geschieht, dass etwa die Teilnehmer bei den Freiwilligen Feuerwehren zum Wochen­ende zwar in den Einsatz gehen können, aber die meisten oder ein Großteil von ihnen dann am Montag oder Dienstag von ihren Arbeitgebern wieder an den Arbeitsplatz ge­rufen werden und sich dann vielleicht noch mit Urlaubstagen und so weiter – die aber meistens ohnehin schon mit den Übungen aufgebraucht sind – helfen müssen. Das ist


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