Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 107

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. (Abg. Neudeck – in Richtung des sich zum Redner­pult begebenden Abg. Mag. Kogler –: Tagesordnungspunkte 7 bis 10, Herr Kollege!)

 


14.37.06

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Ich möchte auch nur auf Tagesordnungspunkt 10 eingehen und bei dieser Gelegenheit einmal Herrn Kollegem Kaipel Respekt und Anerkennung zollen, weil er über diesen Abänderungsantrag hin­aus hier immer wieder sehr profund – wohl aus der Praxis heraus – die Dinge beleuch­tet. (Beifall bei den Grünen, der SPÖ sowie den Freiheitlichen – BZÖ.)

Ich sage das auch deshalb, weil ich selbst durch die langjährige Beschäftigung mit dem Rechnungshof schon immer wieder sehr viel Sinn darin gesehen habe – und das immer noch tue –, dass wir solch ein Institut wie eine zentrale, auch bundesweite Be­schaffung kreiert haben – das schon! Die Frage ist nur, mit welchen Vorgaben dort ge­arbeitet wird, und es ist eben nicht alles gleich geeignet. Außerdem darf man sich na­türlich auch der Erkenntnis nicht verschließen, dass die öffentliche Beschaffung neben vielen anderen ein durchaus profundes Mittel der wirtschaftspolitischen Steuerung sein kann. Nur muss man eben wissen, was man will.

Es gibt ja auch noch andere Zusammenhänge, die unsere Fraktion zum Beispiel bei der Beschaffung immer sehr stark interessieren. Es geht nicht nur darum: Auf welche Unternehmensgruppen zielt das ab? Wer hat überhaupt noch eine Chance und wer hat keine?, sondern auch darum: Welche Produktgruppen werden forciert? – Manchmal hängt das ja auch noch durchaus zusammen!

Da ist immer die Gratwanderung: Wo braucht es eine gesetzliche Änderung, um stren­gere Vorgaben zu machen, wo könnte eigentlich die Beschaffungsgesellschaft von sich aus entsprechend vorgehen? Wo – allerdings, jetzt ist er gerade nicht da – steckt das Finanzministerium dahinter mit Vorgaben, die dann eben im Bereich der kleinräumigen Wirtschaft Schaden verursachen oder bestimmte Produktgruppen nicht zum Zuge kom­men lassen, einfach weil man sich der Erkenntnis nicht hingibt, dass es gescheit wäre, etwa in Spitälern, in Kindergärten bei der Beschaffung von Nahrungsmitteln weitge­hend – oder ganz?! – auf biologische Lebensmittel umzustellen? – Da gibt es immer wieder löbliche Ausnahmen, aber die kommen dort in einen Konflikt und müssen sich die Frage stellen: Entspricht das jetzt noch unserem Auftrag?

Die Vergabegesetze selbst müssen sie natürlich ohnedies einhalten, die stehen dem aber nicht im Wege, wenn die dort die Ausschreibung so konfigurieren, dass nicht von vornherein Bestimmte ausgeschlossen sind, respektive die Produktgruppen so definie­ren, dass sie eben als eigene Güter entsprechend erkennbar sind beziehungsweise markiert werden können. Und biologische Lebensmittel zum Beispiel sind eben etwas anderes als normale, und auch da gibt es schon einen Anbietermarkt!

Mindestens ebenso wichtig ist die Frage der kleinräumigen Wirtschaft. Da brauche ich aber nicht mehr viel hinzuzufügen. – Unsere Zustimmung findet das, und ich hoffe, dass wir zumindest insgesamt – wenn auch mit immer noch leicht unterschiedlichen Zugängen – das Treiben und Wirken der BBG – „Beschaffungsagentur“ ist man ge­neigt, zu sagen – so weit im Auge behalten, dass dort so vorgegangen wird, dass das dem öffentlichen Auftrag entspricht, und nicht wieder der Umstand eintritt, dass wir aus Interesse der öffentlichen Hand und ursprünglich guten Ideen irgend etwas kreieren, das sich dann verselbständigt, und am Schluss kann das niemand mehr einfangen. – Das wollen wir vermeiden. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.40

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite