Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 138

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Unternehmungen von 5, 6, 7, 8 Prozent ausmachen, und das geht dann ans Einge­machte. Das sind dann Kostenfaktoren, die bei Standortüberlegungen relevant sind.

Also wir kümmern uns um beide: um die energieintensive Industrie in diesem Land, aber auch um diejenigen Unternehmen, die technologisch in Sachen Ökostrom sehr weit vorne sind, denen mit diesem Gesetz der Rahmen gegeben wird, um ihre wichtige Tätigkeit für Österreich und ihre Arbeitsplätze weiter ausbauen zu können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

16.28


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.28.24

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wenden wir uns den großen Fragen zu! Es liegt hier ein Gesetz vor, dem wir schon da­mals kritisch gegenübergestanden sind, das stimmt. Das hatte den Grund darin, dass es vorher eine Testphase gab, während der die Bestimmungen schon besser waren als dann mit dem eigentlich eingeführten Gesetz. Aber heute ist der Befund jener, dass wir mit dem Ausbau und der Verbesserung dieses Gesetzes die Chance hätten, ein wirkliches Klimaschutzgesetz zu machen, aber mit dem, was Sie hier vorhaben, be­schließen Sie in Wirklichkeit ein Umweltzerstörungsgesetz.

Warum ist das so? Weil nämlich die Chancen, die Österreich kraft seiner geographi­schen Gunstlage hat, in manchen Bereichen einfach ausgelassen werden. Es ist nicht so, dass überall so viel Biomasse verfügbar wäre. Und was die Wasserkraft betrifft, ist es ja nicht so, dass wir in diesem Bereich technologisch schon ausgereifte Anlagen hätten und sie aus diesem Grund schon nicht gefördert werden müsste, sondern es ist so, obwohl das ein erneuerbarer Energieträger ist, dass die Möglichkeit, die Wasser­kraft zu nutzen, trotzdem beschränkt ist. Wir können die Donau und auch mittlere Flüs­se nicht ein zweites Mal parallel leiten. Wir kennen die oberen Schranken des Aus­baues der Wasserkraft. Es wäre daher vernünftig, bei den Förderungen etwas zu tun.

Um dieses wirtschaftspolitische Instrument geht es ja, es geht hier um ein Förderinstru­ment, dazu muss man sich bekennen, tun wir ja, haben Sie ja auch getan, zumindest in Teilen. Es geht um die Frage, wo hingesteuert werden soll. Das ist die große Frage: In welche Richtung soll mit diesem Instrument gesteuert werden? – Jetzt hätte ich mich beinahe versprochen und „gestört“ gesagt, denn das ist nämlich die Störung einer gu­ten Entwicklung, was hier passiert. Das ist das Hauptproblem dabei.

Wenn Sie hier von Kosten reden, so sind das ganz offensichtlich nur betriebswirtschaft­liche Kosten, Stand heute. Das ist genau der Grund, warum man da fördern müsste, um zum Beispiel diese Kostendegression, die Sie erwähnt haben, zu beschleunigen. Das ist die eine Seite der Kostensache. Die zweite Seite ist noch dramatischer: Es ist leider jetzt in Mode gekommen, gerade unter Schwarz-Blau – umso schmerzlicher, wenn Sie von der SPÖ hier dabei sind –, dass gute alte Standards der umweltpoliti­schen Diskussion aus den neunziger Jahren wieder vergraben wurden. Der Begriff der Kostenwahrheit kommt bei Ihnen überhaupt nicht mehr vor seit dem Jahr 2000! Wenn wir eine volkswirtschaftliche Betrachtung anstellen über alle diese Dinge, die hier am Tisch liegen, dann schaut die Rechnung noch einmal ganz anders aus. (Beifall bei den Grünen.)

Es geht nicht nur um die Arbeitsplätze, die zusätzlich gewonnen werden würden, wenn man in diese Technologie ginge, weil entsprechende Firmen in unserem Land schon reüssieren könnten, weil etwa die heimische Landwirtschaft sozusagen einen Energie­rohstoff mit der Biomasse verstärkt einspeisen könnte – Stichwort „Energiewirte“, nicht


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