Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 195

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reicht. Bis 2008 sind auf Basis vorliegender Genehmigungen zum Beispiel bei Wind‑ und bei Biogasenergieanlagen 8 Prozent, gemessen am Inlandsverbrauch, zu erwar­ten.

Die sehr positive Entwicklung von Ökoenergieanlagen hat allerdings die Kosten für die Einspeise‑Förderung und damit auch die Belastung für die Konsumentinnen und Kon­sumenten und die Wirtschaft stark ansteigen lassen, denn die notwendigen Fördermit­tel für Alternativanlagen werden – wie gesagt – in Form von Netzzuschlägen von allen Verbrauchern aufgebracht. Die Belastung aus dem Ökostromgesetz im durchschnitt­lichen Haushalt ist mit 25 € qualifiziert, und mit dem neuen Ökostromgesetz werden Alternativanlagen weiter gefördert. Es wird ein 10‑prozentiges Förderziel für Alternativ­anlagen bis 2010, gemessen am inländischen Strombedarf, aus öffentlicher Versor­gung festgeschrieben, und es ist definitiv und wichtig festzuhalten, dass die Förderung nicht weniger werden, sondern mehr Geld für Ökostrom ausgegeben werden wird: Im Jahre 2008 werden es 415 Millionen € statt 375 Millionen € sein, im Jahr 2010 390 Mil­lionen € statt 315 Millionen € und 2012 315 Millionen € statt nur 250 Millionen €.

Meine geschätzten Damen und Herren! Wir stehen zu diesem Ökostromfördergesetz, weil es in der Entwicklung ein wichtiger Meilenstein ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.10


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. 3 Minuten Wunschredezeit; Sie können aber auch 20 Minuten sprechen, Herr Kollege! (Abg. Neudeck: Nein! Bitte nicht, Herr Präsident!)

 


17.10.16

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Mi­nister! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, es haben bereits genügend Vorredner über die Bedeutung des Gesetzes und über die Bedeutung des Ökostroms gesprochen. Diese steht natürlich außer Zweifel. Es wurde auch bereits gesagt – und ich denke, das wird auch mit ein Grund sein, warum die Grünen hier Ablehnung signali­sieren –, dass es zu lange verhandelt wurde. In Vorwahlkampfzeiten braucht es aller­dings wahrscheinlich auch Polemik und Polarisierung; zu diesem Thema möchte ich später noch einmal separat kommen.

Ich möchte an dieser Stelle unserem Chef-Verhandler, Maximilian Hofmann, danken, der sicherlich im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher verhandelt und ge­meinsam mit der ÖVP und der SPÖ und der Regierung eine breite Basis geschaffen hat, die sicherlich ein ausgewogenes Ergebnis brachte. Es ist unter den schwierigen Voraussetzungen ein klares Bekenntnis zur erneuerbaren Energie gelungen, aber auch, dafür zu sorgen, dass es von der Finanzierung her möglich ist, einiges zu errei­chen.

Positive Aspekte wurden bereits genannt. Ich glaube, dass es bei der Verteilung auf die verschiedenen Bereiche ein ganz wichtiger Schritt war, dass man auch versucht hat, einzelne Bereiche wie Biomasse, Biogas, Wind und Photovoltaik in der Quantifizie­rung zu begrenzen, damit man auch für andere Projekte breiteren Raum bekommt. Aus meiner persönlichen Sicht hat die Windenergie allerdings nach wie vor einen zu hohen Anteil. Ich persönlich hätte mir mehr Biomasse und mehr Biogas gewünscht, weil man in diesem Bereich, glaube ich, für die Zukunft erfolgreich nachhaltiger arbeiten kann.

Es ist auch als positiv zu bewerten, dass es entgegen der Meinung meiner ehemaligen Kollegin Barbara Rosenkranz zu keinen Eingriffen in bestehende Projekte kommt. Das heißt, bestehende Projekte sind von der neuen Novelle nicht betroffen und werden


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