Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 205

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann zu Wort. Auch er spricht 2 Minuten. – Bitte.

 


17.47.24

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Entwurf dient der Um­setzung der europäischen Umgebungslärmrichtlinie. Die Betreiber von Bergbauanla­gen, die dem IPPC-Regime unterliegen, werden zur Information über Lärmschutz ver­pflichtet.

Zusätzlich kommt es in diesem Entwurf zu Anpassungen an das Immissionsschutz­gesetz-Luft, das im Rahmen des bereits beschlossenen Umweltrechtsanpassungs­gesetzes 2005 umfassend überarbeitet wurde.

Ich hoffe, Herr Präsident, meine 2 Minuten nicht überschritten zu haben, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.48


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. – Bitte.

 


17.48.19

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Etwas näher möchte ich auf den Lärmschutz in Österreich schon ein­gehen. Es ist das eine längere Geschichte, beginnend in der Europäischen Union, und ich glaube, es ist auch die Gunst der Stunde, dass der bisher letzte hauptamtliche Um­weltminister der Republik auf der Regierungsbank sitzt und an dieser Gesetzgebung sowohl in Europa als auch in Österreich wesentlich beteiligt war: 1996 das Grünbuch; 2002 die Verabschiedung der Richtlinie auf Ebene der Europäischen Union; die Ver­pflichtung zur Umsetzung bis 2004 haben dann die Nebenerwerbs-Umweltminister in Österreich nicht mehr geschafft; 2005 die österreichische Gesetzgebung.

Wir haben damals nicht zugestimmt, wir haben auf das Kompetenzwirrwarr hingewie­sen. Wir haben auch darauf hingewiesen, Herr Bundesminister, dass es sehr schwierig sein wird, diese Daten zu beschaffen. Das heutige Gesetz gibt unseren damaligen Bedenken Recht.

Die Datenbeschaffung ist notwendig. Der Lärm ist eines der wesentlichen Kriterien für unsere Bevölkerung, aber auch für die Betriebe. Die Betriebe brauchen ein konzent­riertes Umweltrecht, die Betriebe brauchen ein konzentriertes Anlagenrecht. Jeder, der einmal damit beschäftigt war, für eine ISO-14000-Zertifizierung die notwendigen Unter­lagen zusammenzutragen, weiß, wovon ich spreche.

Wir fordern vom Management Legal Compliance. Geben wir ihm auch die Chance, es zu leben! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

17.49


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bar­tenstein. – Bitte.

 


17.50.01

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Es steht völlig außer Frage, dass wir daran interessiert sind, in belasteten Gebieten die Luftqualität zu verbessern. Es kann aber nicht so sein, dass in belasteten Gebieten Anlagen nicht genehmigt werden kön­nen, vor allem dann nicht, wenn erstens der Stand der Technik eingehalten wird und zweitens die Mehrbelastungen irrelevant sind.

 


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