Wir sehen grundsätzlich große Probleme bei der Gesamtkonstruktion der AGES. Wir sehen finanzielle Probleme, Frau Bundesministerin, wir wissen nicht, wie die AGES-Verluste tatsächlich aussehen. Den Medien entnehmen wir, dass im Jahr 2007 der Verlust 19,4 Millionen € betragen soll und im Jahr 2008 21,3 Millionen €. Wir wissen nicht, wie wir die Situation einschätzen sollen, dass im letzten Jahr im Rahmen der AGES 1,3 Millionen € für externe Berater ausgegeben wurden.
Wir meinen, das Konzept AGES ist nicht aufgegangen. Man wird in einer neuen Bundesregierung in dieser Frage zur Lebensmittelsicherheit nachdenken müssen und ein neues Konzept vorlegen müssen und hier in diesem Haus beschließen lassen müssen. Dazu sind auch wir bereit. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Ich möchte mich aber in weiterer Folge dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz widmen, und da gibt es schon Absurditäten, Frau Bundesministerin.
Ich halte hier das Bundesgesetzblatt, ausgegeben am 20. Jänner 2006, also in Kraft getreten am 21. Jänner 2006, in Händen. Gleichzeitig möchte ich darauf verweisen, dass am 23. Dezember im Rahmen des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes in Artikel 3 auch das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wurde. Noch einmal: Man ändert ein Gesetz zu einem Zeitpunkt, zu dem das Basisgesetz noch nicht einmal in Kraft getreten ist. Meine Frage daher, Frau Bundesministerin: Ist jetzt der Artikel 3 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes überhaupt in Kraft getreten oder nicht? Ich habe im RIS nachgesehen und wollte mich erkundigen, ob dieser § 86 Abs. 4 tatsächlich im Text aufscheint. – Frau Bundesministerin, § 86 Abs. 4 des LMSVG, der im Rahmen des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes geändert wurde, scheint in diesem Gesetz nicht auf! Ich möchte um Klarstellung ersuchen; wenn es notwendig sein sollte, auch gemeinsam mit der Frau Bundesministerin für Justiz.
Nun zum Antrag selbst. Es gibt einen Abänderungsantrag zum LMSVG, der versucht, einige Problembereiche zu lösen, insbesondere unter welchen Voraussetzungen Waren vorläufig beschlagnahmt werden dürfen.
Sie werden sich vielleicht noch erinnern an die Hunderte Tonnen von so genanntem Gammelfleisch in Deutschland. Das war Fleisch, das eingefroren war, und zwar lange Zeit, nämlich bis zu drei Jahren, danach wieder aufgetaut und als Lebensmittel verkauft wurde. Wir hatten aber auch das Problem, dass Schlachtabfälle aus Österreich, aus der Schweiz in Deutschland aufgekauft und als Lebensmittel weiterverkauft wurden. Verkauft wurden dieses Separatorenfleisch und diese Schlachtabfälle insbesondere für Tiefkühlpizzas und dergleichen. – Jetzt frage ich Sie, Frau Bundesministerin, warum es nach dieser Regelung nicht möglich ist, derartiges Gammelfleisch oder Schlachtabfälle, die als Lebensmittel verkauft werden, beschlagnahmen zu lassen. Damit in Zusammenhang steht natürlich die Frage: Wie sage ich es dem Konsumenten?
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Österreich haben wir die Regelung, dass nur im Falle einer Gesundheitsschädigung und auch nur unter bestimmten Voraussetzungen die Öffentlichkeit informiert werden darf und kann. Wenn Gammelfleisch verkauft wird, wenn Schlachtabfälle als Lebensmittel verkauft werden, dann haben die Konsumenten keinen Anspruch auf Auskunft. Und das, Frau Bundesministerin, gilt ebenso, wenn gentechnisch veränderte Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Sie haben das selbst in einer Anfragebeantwortung bestätigt: Die Konsumenten haben keinen Anspruch auf Information, welche Lebensmittel GVOs beinhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Man
könnte sich ein Beispiel nehmen an der deutschen Regelung; im deutschen
Lebensmittelsicherheitsgesetz
gibt es die Möglichkeit, dass die Öffentlichkeit darüber informiert wird. Der
hier vorliegende Gesetzentwurf sieht diese Möglichkeit nicht vor, Frau
Bundesministerin, daher