Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 57

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tischen Themen in die Öffentlichkeit zu bringen. Und dagegen verwahren wir uns! (Beifall bei den Grünen.)

Volksbegehren parteipolitisch zu missbrauchen, das ist etwas, was auch die Interessen jener Menschen, die dafür gestimmt haben – und das waren ja über 280 000 –, und eigentlich auch diese Menschen missbraucht. Ich bin nämlich überzeugt, dass darunter viele waren, die manche der Elemente einfordern wollten, deren Mangel auch wir an der Europäischen Union noch kritisieren, wie etwa, dass das Europaparlament noch kein Initiativrecht in allen Bereichen hat, was es mit der Verfassung übrigens bekom­men hätte. Möglicherweise haben da auch Menschen mitgestimmt, die sagen, sie wollen eine demokratischere Europäische Union, und die Elemente, die in diesem Volksbegehren waren, gut gefunden haben. Aber es ist nicht fair, diese Menschen für die Anliegen einer Partei, nämlich der FPÖ, zu missbrauchen, die noch dazu For­mulierungen wie etwa so etwas wie ein „feiges Schielen nach dem Ausland“ in dieses Volksbegehren hineingenommen hat. Solche Formulierungen können wir Grüne auf keinen Fall unterschreiben, denn das klingt so, als ob sich im Ausland der Sitz des Bösen befände, als ob Brüssel der Sitz des Bösen wäre. Das erinnert an Verschwö­rungstheorien. – Nein, Herr Strache und Co, solche Formulierungen führen die Bevölkerung in die falsche Richtung, und so etwas können wir uns nicht anschließen!

Nun zu den Inhalten. Das Volksbegehren findet zwar eine Behandlung heute hier im Parlament, es hat sie auch im Ausschuss gefunden, und zwar ausführlich, auch mit Ihnen (die Rednerin verweist auf HC Strache), der Sie ja oben auf der Galerie sitzen. Aber die Inhalte und deren Formulierung können unsere Zustimmung nicht finden.

In diesem Volksbegehren macht man sich angeblich Sorgen um die österreichische Neutralität. Es haben auch meine Vorrednerinnen und Vorredner gesagt, dass es diesbezüglich ja verfassungsmäßig eine Garantie gibt, nämlich das Verfassungs­gesetz, das garantiert, dass diese Neutralität immer noch aufrecht ist. Auch nach der Verfassungsänderung 1998, der Hinzufügung von § 23f Bundes-Verfassungsgesetz, ist der Kern der Neutralität immer noch da: keine Stationierung fremder Truppen, keine Teilnahme an Kriegen, keine Teilnahme an Militärbündnissen. Wir Grünen waren damals die Einzigen, die nicht zugestimmt haben. Die Freiheitliche Partei hat damals diesem Gesetz zugestimmt, Herr Kollege Scheibner, wie Sie sich gut erinnern können; damals waren Sie nämlich auch noch in der Freiheitlichen Partei. (Abg. Scheibner: Ich bin eh dafür!) – Ja, ich weiß es, Sie sind eh dafür, aber damals haben die Freiheitlichen zugestimmt. Die Grünen waren die Einzigen, die 1998 dem nicht zugestimmt haben, und zwar unter anderem mit dem Argument, dass es ein verbindliches UNO-Mandat braucht.

Wenn das den Freiheitlichen wirklich wichtig ist, aber auch den anderen Parteien hier im Parlament, ja warum bringen Sie dann nicht einen diesbezüglichen Antrag ein? Warum haben Sie, auch die der FPÖ zugehörigen Abgeordneten, die es in diesem Hohen Haus noch gibt, den Anträgen auf ein verbindliches UNO-Mandat, die die Grünen eingebracht haben, in der Vergangenheit denn nicht zugestimmt? Die Möglich­keit hätten Sie schon längst gehabt. Getan haben Sie es nicht! Das heißt, Sie wollen etwas, reden groß darüber, aber Sie machen es nicht dort, wo es möglich wäre. – Das nicht mit uns!

Noch einmal zum UNO-Mandat: Wenn wir jetzt darüber sprechen – und da habe ich Ihnen, Kollege Scheibner genau zugehört, und ich weiß, dass Sie ja nicht der Meinung sind, dass es das verpflichtende UNO-Mandat braucht ... (Abg. Scheibner: Doch, aber es ist derzeit nicht möglich!) Möglich! Man kann nicht deshalb, nur weil man findet, dass etwas vielleicht nicht möglich ist, das Völkerrecht nicht mehr beachten. Im Völ­kerrecht steht, nur mit UNO-Mandat sind Einsätze möglich. (Abg. Scheibner: Das stimmt nicht! Das stimmt überhaupt nicht!) Zumindest für uns Grüne sind militärische


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