vereinbart wurden, sehen 1 Lehrer/in pro 14,5
Schüler/innen im Volksschulbereich, 1 Lehrer/in pro 10 Schüler/innen in den
Hauptschulen, 1 Lehrer/in pro 9 Schüler/innen in den Polytechnischen Schulen
sowie 1 Lehrer/in pro 3,2 Schüler/innen an den Sonderschulen vor.
Rückläufige Schülerzahlen, wie es sie derzeit vor allem
im Pflichtschulbereich bereits gibt, führen bei der derzeitigen
Berechnungsmethode zu weniger Lehrplanstellen. Der Schülerrückgang führt jedoch
nicht zwangsläufig zu weniger Klassen. Besonders sichtbar wird die Problematik
der rückläufigen Schülerzahlen dort, wo Klein- und Kleinstschulstandorte
aufgrund rapid sinkender Schülerzahlen in ihrer Existenz bedroht sind. Dies
wurde bereits beim Finanzausgleich 2005 erkannt und daher wurden zusätzliche
Gelder in Höhe von 12 Mio. € jeweils für die Jahre 2005 und 2006 zur
Bewältigung dieser Aufgaben vorgesehen. Weiters ist für die Jahre 2007 und 2008
eine Ermächtigung für jeweils weitere 12 Mio. € im Gesetz vorgesehen.
Aufgrund der weiter rückläufigen Schülerzahlen wird die
Herausforderung auch in den kommenden Jahren bestehen. Es ist daher angebracht,
die derzeitige Berechnungsmethoden der Lehrerplanstellen für den
Pflichtschulbereich zu hinterfragen und zu überdenken. So ist etwa die Frage
aufzuwerfen, ob nicht der Übergang von der jetzigen reinen
Pro-Kopf-Finanzierung zu einer an den regionalen Bedürfnissen (etwa in der
Frage eines Zuschlags nach einer entsprechenden Standortbewertung) und an den
Aufgaben orientierten Betrachtungsweise, wie sie teilweise bereits derzeit
besteht, z.B. bei der Tagesbetreuung und Sprachförderkursen in der Volksschule,
angebracht ist. Gleichzeitig soll die Bundesregierung gemeinsam mit den
Ländern, Städten und Gemeinden prüfen, ob die rückläufigen Schülerzahlen nicht
auch zu einer Absenkung der Klassengrößen führen sollte, um mehr
Individualisierung im Unterreicht erreichen zu können bzw. Wie auf Basis
gesicherter Ressourcen die Frage der Klassen- und Gruppengrößen im Sinne des
Subsidiaritätsprinzips, nach dem finnischen Modell, in der Autonomie de Schule
ermöglicht werden kann.
Die autonome Gestaltungsmöglichkeit wird auch von der
Zukunftskommission vertreten, die in einem völligen Abbau der zentralen
Regelung im Bereich von Klassen- und Gruppengrößen erweitere Handlungsspielräume
für die Schule sieht. Die Zukunftskommission sieht vor, dass alle
Entscheidungen bezüglich Klassen.- und Gruppengrößen prinzipiell am Standort
gefällt werden sollen. Zentral sollen lediglich Richtwerte erarbeitet werden,
welche Obergrenzen der Schülerzahlen, die aus Sicherheitsgründen notwendig
sind, festlegen und welche die Ressourcen regeln.
Weites soll die Möglichkeit der Neuordnung der
Schulsprengel in einem grundsatzgesetzlichen Rahmen, der ein höheres Maß an
Flexibilität bei der Festlegung von Standorten und Einzugsbereich einräumt,
geprüft werden.
Der Richtwert 25 soll auch für den
Bundesschulbereich gelten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, mit den an den Finanzausgleichsverhandlungen beteiligten Gebietskörperschaften in Gespräche über eine Neuregelung der Methode zur Berechnung der Lehrerplanstellen im Pflichtschulbereich zu treten. Insbesondere sollen in diesen Gesprächen auch Möglichkeiten einer Absenkung der Klassenschülerhöchstzahl auf einen Richtwert von 25 unter Berücksichtigung von baulichen Gegebenheiten, bestehenden Klassenverbänden sowie autonomen Entscheidungs-