Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 88

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vereinbart wurden, sehen 1 Lehrer/in pro 14,5 Schüler/innen im Volksschulbereich, 1 Lehrer/in pro 10 Schüler/innen in den Hauptschulen, 1 Lehrer/in pro 9 Schüler/innen in den Polytechnischen Schulen sowie 1 Lehrer/in pro 3,2 Schüler/innen an den Son­derschulen vor.

Rückläufige Schülerzahlen, wie es sie derzeit vor allem im Pflichtschulbereich bereits gibt, führen bei der derzeitigen Berechnungsmethode zu weniger Lehrplanstellen. Der Schülerrückgang führt jedoch nicht zwangsläufig zu weniger Klassen. Besonders sichtbar wird die Problematik der rückläufigen Schülerzahlen dort, wo Klein- und Kleinstschulstandorte aufgrund rapid sinkender Schülerzahlen in ihrer Existenz bedroht sind. Dies wurde bereits beim Finanzausgleich 2005 erkannt und daher wurden zusätzliche Gelder in Höhe von 12 Mio. € jeweils für die Jahre 2005 und 2006 zur Bewältigung dieser Aufgaben vorgesehen. Weiters ist für die Jahre 2007 und 2008 eine Ermächtigung für jeweils weitere 12 Mio. € im Gesetz vorgesehen.

Aufgrund der weiter rückläufigen Schülerzahlen wird die Herausforderung auch in den kommenden Jahren bestehen. Es ist daher angebracht, die derzeitige Berechnungs­methoden der Lehrerplanstellen für den Pflichtschulbereich zu hinterfragen und zu überdenken. So ist etwa die Frage aufzuwerfen, ob nicht der Übergang von der jetzigen reinen Pro-Kopf-Finanzierung zu einer an den regionalen Bedürfnissen (etwa in der Frage eines Zuschlags nach einer entsprechenden Standortbewertung) und an den Aufgaben orientierten Betrachtungsweise, wie sie teilweise bereits derzeit besteht, z.B. bei der Tagesbetreuung und Sprachförderkursen in der Volksschule, angebracht ist. Gleichzeitig soll die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, Städten und Gemeinden prüfen, ob die rückläufigen Schülerzahlen nicht auch zu einer Absenkung der Klassengrößen führen sollte, um mehr Individualisierung im Unterreicht erreichen zu können bzw. Wie auf Basis gesicherter Ressourcen die Frage der Klassen- und Gruppengrößen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips, nach dem finnischen Modell, in der Autonomie de Schule ermöglicht werden kann.

Die autonome Gestaltungsmöglichkeit wird auch von der Zukunftskommission vertre­ten, die in einem völligen Abbau der zentralen Regelung im Bereich von Klassen- und Gruppengrößen erweitere Handlungsspielräume für die Schule sieht. Die Zukunfts­kommission sieht vor, dass alle Entscheidungen bezüglich Klassen.- und Gruppen­größen prinzipiell am Standort gefällt werden sollen. Zentral sollen lediglich Richtwerte erarbeitet werden, welche Obergrenzen der Schülerzahlen, die aus Sicherheitsgründen notwendig sind, festlegen und welche die Ressourcen regeln.

Weites soll die Möglichkeit der Neuordnung der Schulsprengel in einem grundsatz­gesetzlichen Rahmen, der ein höheres Maß an Flexibilität bei der Festlegung von Standorten und Einzugsbereich einräumt, geprüft werden.

Der Richtwert 25 soll auch für den Bundesschulbereich gelten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, mit den an den Finanzausgleichsverhandlungen beteiligten Gebietskörperschaften in Gespräche über eine Neuregelung der Methode zur Berechnung der Lehrerplanstellen im Pflichtschulbereich zu treten. Insbesondere sollen in diesen Gesprächen auch Möglichkeiten einer Absenkung der Klassen­schülerhöchstzahl auf einen Richtwert von 25 unter Berücksichtigung von baulichen Gegebenheiten, bestehenden Klassenverbänden sowie autonomen Entscheidungs-


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