Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 102

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Exporte von Gütern und Dienstleistungen erwirtschaftet; davon profitiert mittlerweile jeder zweite Arbeitsplatz in Österreich, vor allem in Klein- und Mittelbetrieben –, die Globalisierung bringt aber auch neue Herausforderungen mit sich, wie zum Beispiel stärkere internationale Konkurrenz, mögliche Abwanderung von Unternehmen oder die Frage der weltweiten Einhaltung von Menschenrechten und sozialen Standards.

Darauf muss ein moderner Staat reagieren, will er mit seinem Handeln für die gesamte Gesellschaft positive Wirkungen erzielen. Ein moderner Staat muss auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für Rahmenbedingungen sorgen, unter denen sich Arbeit, Unternehmensgeist, Kreativität und Innovation zum Wohle aller entfalten können.

All diese Aufgaben und viele andere Aufgaben kann nur ein Staat erfüllen, dessen Budget auf gesunden finanziellen Beinen steht, der sich auf den Kern seines Sozial­systems konzentriert und der die modernen Technologien für eine schlanke und effiziente Verwaltung nützt. Und er muss sich dort zurückziehen, wo er sinnvolle Entwicklungen bremst oder zu bremsen droht.

In diesem Sinne ist auch das vorliegende Deregulierungsgesetz zu verstehen: zur Steigerung der Anwenderfreundlichkeit und Überschaubarkeit der Rechtsordnung. Deshalb wurde auch die Initiative der Europäischen Kommission zur besseren Rechtsetzung der Europäischen Union unter dem Titel „Less and Better Regulations“ aufgegriffen. Die österreichischen Rechtsvorschriften wurden einer kritischen Prüfung im Hinblick auf vermeidbare Regelungen unterzogen. Dabei wurden auch die Vor­arbeiten des Ausschusses 2 des Österreich-Konvents berücksichtigt.

Dies ist bereits der zweite Schritt. Wir haben es heute schon einige Male gehört. Seit dem Jahr 2000 wurden bereits 200 Gesetze außer Kraft gesetzt. Warum ist eine solche Rechtsbereinigung notwendig? – Diese Rechtsbereinigung ist eng verknüpft mit der allgemeinen Forderung nach einer besseren Gesetzgebung überhaupt, denn mit Gesetzen kann es wie mit alten Kleidern sein: Wenn sie nicht mehr passen oder nach einer Weile unmodern geworden sind, muss man sie auswechseln oder ganz einfach weglegen.

Der Zweck dieses gegenständlichen Bundesgesetzes erschöpft sich nicht in der bloßen Aufhebung obsolet gewordener Rechtsvorschriften, vielmehr wird Deregulie­rung in quantitativem und qualitativem Sinn verstanden. Wir müssen uns jedoch vor Augen führen, dass, wenn die Rechtsbereinigung nachhaltig Erfolg haben soll, sie über einmalige Aktionen hinausgehen muss.

Beispielsweise haben sich selbst die Sozialdemokraten in Wien nunmehr dazu entschlossen, eine Novelle des Wiener Rechtsbereinigungsgesetzes vorzubereiten. Lange musste seitens der ÖVP dafür gekämpft werden, dass in Wien beispielsweise die Spucknapf-Verordnung für Tanzschulen oder das Teppichklopf-Verbot am Donau­kanal abgeschafft werden. Gegen manche Unsinnigkeiten, wie beispielsweise die Bestimmung, wonach Buschenschanken nur hart gekochte Eier verkaufen dürfen, kam die ÖVP bis heute nicht an, aber bekanntlich soll man ja die Hoffnung nicht aufgeben.

Aus diesem Grund gehen wir mit diesem Gesetz mit dem besten Beispiel voran. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Scheibner und Bucher. – Bravoruf des Abg. Dr. Stummvoll.)

13.21


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Der ist nicht anwesend.

Dann gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer zu Wort.

 


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