Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 181

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Anfragen, die wir als Abgeordnete stellen – und das Anfragerecht ist ein wesentliches demokratiepolitisches Instrument in diesem österreichischen Parlament –, von der Regierung beantwortet werden?!

Sie haben die Anfragebeantwortung auf Ihrem Tisch liegen. Ich sehe das ein, man schaut sich nicht immer die Unterlagen an, wenn man nicht fachlich mit der Materie unmittelbar beschäftigt ist, aber schauen Sie sich einmal diese Beantwortungen an! Also ich fühle mich da wirklich durch den Kakao gezogen und nicht ernst genommen als Parlamentarierin in diesem Staat, wirklich wahr! (Beifall bei den Grünen.)

Mich ärgert eines, das muss ich Ihnen schon sagen. Man kann sich hier an diesem Platz nicht entsprechend ausdrücken, weil man dann nämlich einen Ordnungsruf bekommt; das sehe ich ein, so ist die Geschäftsordnung. Aber für so eine Beant­wortung einer Anfrage gibt es keinen Ordnungsruf! Frau Ministerin, irgendwie würde Ihnen dafür ein Ordnungsruf gehören, weil das eine Missachtung eines parlamen­tarischen Instruments ist. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

Wir können ja nicht jedes Mal eine Anfragebesprechung machen, damit wir ent­sprechende Antworten bekommen. Jetzt haben Sie uns geantwortet, danke, aber, bitte schön, das ist doch Ihre Aufgabe, die entsprechenden Antworten im Rahmen der Anfragebeantwortung zu geben – und nicht erst dann, wenn wir eine Anfrage­be­sprechung verlangen! Sehen Sie den Unterschied? (Abg. Lentsch: Ein bisschen höflicher geht es auch!) Wenn an Sie eine Anfrage gestellt wird, müssen Sie auf diese Anfrage entsprechend antworten, und das haben Sie nicht getan, und zwar hinten und vorne nicht! (Abg. Neudeck: Jetzt interpretieren Sie die Geschäftsordnung! Das macht der Zögernitz!)

Herr Kollege, schauen Sie sich einmal die Unterlagen an, und dann werden Sie mir Recht geben! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neudeck: Nein! Nein!)

Ich habe viel Verständnis, aber irgendwo ist dann finito. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Viel Verständnis haben Sie nicht, das müssen Sie zugeben!) Jetzt hat uns ja die Frau Ministerin Antworten gegeben, danke, genau diese würden in die Anfragebeantwortung hineingehören. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Toleranz ist ein Fremdwort für Sie! Leider!)

Da ist es mit Toleranz vorbei, denn da geht es um ein demokratiepolitisches Recht. Kollege Öllinger und Kollegin Kuntzl haben ja noch eine Reihe anderer Anfragen zitiert, wo das auch passiert ist. Es ist also kein Einzelfall, es ist kein einzelnes Missgeschick, es hat System, und wir lassen mit uns nicht so umgehen, ganz einfach! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neudeck: Vielleicht schicken Sie gleich die Antworten mit, damit sie Ihnen recht sind! Das wäre das Einfachste!)

Ich möchte gerne noch zum inhaltlichen Aspekt kommen, weil die Kollegin Achleitner uns vorgeworfen hat, dass wir die Frau Trammer anpatzen oder diskreditieren wollen. Schauen Sie sich die Fragen an! Da lautet eine Frage:

„Gab es für den Posten, den Frau Trammer innerhalb der Familien-GmbH ausübt, eine öffentliche Ausschreibung oder ein spezifisches Auswahlverfahren?“

Das hat es nicht gegeben, wie uns die Frau Ministerin jetzt gesagt hat.

Dann gibt es die Frage: „Haben Sie oder Ihr Büro für eine Anstellung von Frau Trammer interveniert?“

Wieso ist das nicht völlig aus der Luft gegriffen? – Weil Frau Trammer BZÖ-Landtags­abgeordnete oder damals noch FPÖ-Landtagsabgeordnete in Wien war und sie die Frau Ministerin kennt, und es wäre durchaus denkbar, dass die Frau Ministerin einen Anruf getätigt und gesagt hat: Die kenne ich, die ist gut, nehmt sie! Ob das der Fall


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