Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 186

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

allein um die Fragen zu kümmern: Was kann man für die Kinder tun? Wie kann man die Bildungsprozesse am besten unterstützen?

Ich glaube, diesbezüglich ist in den letzten Jahren sehr viel geschehen. Ich denke etwa an das Berufsvorbereitungsjahr. Ich denke auch an die Neugestaltung des Bildungs­begriffes – das heißt, dass es einfach keine Kinder mehr gibt, die als bildungsunfähig erklärt werden. Ich denke, das war ein ganz wesentlicher Schritt. Und ich meine, dass es auch sehr gut war, die Aufnahme für behinderte Studentinnen und Studenten an den Pädagogischen Hochschulen möglich zu machen.

Ich denke auch, dass wir in Österreich ausreichend Mittel haben, aber natürlich sind diese Prozesse immer zu hinterfragen, immer wieder zu verbessern, immer wieder auch neu zu gestalten und den Bedürfnissen anzupassen. Aber die Diskussion darüber sollte nicht in einer harten Positionierung stattfinden, sondern eigentlich nur an einer Frage ausgerichtet sein: Wie kann den Kindern am besten geholfen werden? – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Haidlmayr zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.42.12

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist an der Zeit, dass wir wieder einmal in die Realität zurückkommen. Das, was die letzten drei RednerInnen vor mir gesagt haben, hat nur teilweise etwas mit der Realität zu tun; die Realität schaut anders aus.

Frau Ministerin, Sie können sich noch so oft das Gegenteil vorsagen, Tatsache ist: Das Behindertengleichstellungsgesetz hat für die Bildung von Menschen mit Behinderun­gen überhaupt nichts gebracht, aber schon überhaupt nichts, und zwar deshalb, weil Sie sich erfolgreich dagegen gewehrt haben, dass der Bereich Bildung überhaupt als Bestandteil in das Behindertengleichstellungsgesetz aufgenommen wurde. Tun Sie jetzt also nicht so, als ob: Der Bereich Bildung kommt im Behindertengleich­stellungs­gesetz nicht vor!

Wenn Sie, Frau Minister, meinen, dass der einzige Anspruch, den Menschen mit Behinderungen haben, wenn sie in die Regelschule gehen wollen – und das ist ihr Recht! –, darin besteht, dass Bundesschulgebäude barrierefrei gestaltet sein müssen, dann, Frau Ministerin, fürchte ich mich schon, wenn Sie weiter Ministerin bleiben, denn dann wird sich bei der Integration von Menschen mit Behinderungen gar nichts ändern. Ganz im Gegenteil, es wird einen Rückschritt geben, denn nur Gebäude umzubauen, das ist zu wenig, Frau Ministerin. Das Recht auf Integration heißt auch: Sicherstellung der dafür notwendigen Rahmenbedingungen (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Lapp) – und diese, Frau Ministerin, haben Sie den Menschen mit Behinderungen bis jetzt erfolgreich verwehrt, und das Behindertengleichstellungsgesetz zwingt Sie nicht, in dieser Richtung irgendetwas an Ihrer Grundhaltung zu ändern.

Dieser Entschließungsantrag, der von den Regierungsparteien eingebracht worden ist, ist – ich sage das jetzt nicht mit meinen Worten, sondern ich gebe die Worte von Menschen wieder, die sich seit Jahren mit der Integration von Menschen mit Behinderungen beschäftigen und denen ich den Antrag heute noch gefaxt habe und diese Rückmeldung bekommen habe – weniger als eine Augenauswischerei, das ist eigentlich eine Ver... – und den Rest darf ich nicht mehr sagen, sonst bekomme ich einen Ordnungsruf. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Was ist es?) Eine „Ver...“ – und den Rest darf ich nicht sagen, sonst bekomme ich einen Ordnungsruf. (Abg. Dr. Partik-Pablé:


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite