Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 144

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Auffassung – und ich glaube, auch Ihrer –, dass jemand beamtshandelt wird. Sie, Frau Abgeordnete Stoisits, haben ja auch einen Eid auf die Verfassung der Republik Ös­terreich geleistet, wonach die Gesetze einzuhalten sind, wonach Sie die Gesetze zu respektieren haben! Und nach diesem Gesetz ist vorgegangen worden, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

Die Fremdengesetze, die wir beschlossen haben, sind auf eine Reihe von Missständen zurückzuführen, und wir wollten die Missstände beseitigen. So zum Beispiel wollten wir die Zahl der Asylanträge reduzieren. Wir sind der Auffassung, dass jeder Asyl bekom­men soll, der wirklich Fluchtgründe nach der Genfer Konvention hat. Das haben wir hier immer wieder bestätigt. Wir können jedoch nicht die Asylwerber, die nur die Ein­wanderungsgesetze umgehen, als Asylanten anerkennen!

Sie wissen ganz genau, dass erst neulich einem Bericht des UNHCR zu entnehmen war, dass 20 Millionen Menschen auf der Flucht sind und sich eine neue Lebensgrund­lage schaffen wollen, weil sie in einer wirtschaftlicher Notlage sind. – Das ist verständ­lich, aber Österreich kann nicht alle aufnehmen. Wir müssen uns Regeln schaffen.

Im ersten Quartal 2006 sind die Asylanträge auf Grund des neuen Gesetzes um 28 Prozent zurückgegangen. Das heißt, dass die neuen Gesetze bereits durchgeschla­gen haben.

Weiters wollten wir, dass das Dublin-Verfahren forciert wird, dass der Asylantrag dort erledigt wird, wo er eingebracht worden ist. Bis jetzt hat es nämlich Asyl-Tourismus ge­geben. Man ist nach Tschechien oder in die Slowakei eingereist und dann nach Öster­reich weiter gereist und wollte hier das Asylverfahren beenden. Mit dem neuen Gesetz haben wir jetzt die Durchsetzung des Dublin-Verfahrens sozusagen verstärkt.

Wir wollten auch, dass Personen, die ein Aufenthaltsverbot haben, konsequent abge­schoben werden. Es kann doch wirklich niemand von Ihnen Interesse daran haben, dass sich jemand, der mit einem Aufenthaltsverbot belegt ist, weiterhin in Österreich aufhält! Ich kann mir nicht vorstellen, Herr Professor, dass das mit Ihrer Rechtsauffas­sung in Einklang zu bringen ist! (Abg. Dr. Van der Bellen: Das behauptet ja niemand!) Ein Aufenthaltsverbot wird ohnehin erst nach gravierenden Fehlleistungen verhängt.

Außerdem wollen wir, dass sich Straffällige nicht weiterhin in Österreich aufhalten, son­dern dass sie abgeschoben werden.

Betreffend aberkannte Asylwerber: Warum soll jemand, dessen Asylverfahren sich Jahre hindurch zieht – diese Verfahren dauern Jahre –, dessen Asylbegehren schließ­lich abgewiesen und der aufgefordert wird, Österreich zu verlassen, weiterhin in Öster­reich bleiben? Auch diesbezüglich haben wir Maßnahmen getroffen. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ferner wollten wir die illegale Prostitution von Ausländerinnen zurückdrängen. Das ha­ben wir mit den Fremdengesetzen ebenfalls bewerkstelligt.

Außerdem wollten wir alle Leistungen, die jemand als Ausländer in Österreich bezieht, auf den legalen Aufenthalt abstellen. Es ist doch wirklich das Mindeste, dass man von einem Ausländer, wenn er beispielsweise Kinderbeihilfe oder irgendeine andere Leis­tung haben möchte, verlangt, dass er einen legalen Aufenthalt nachweist! Ich meine, das entspricht doch wirklich dem völlig normalen Rechtsempfinden!

Ferner wollten wir auch verhindern, dass Traumatisierung weiterhin missbräuchlich vorgeschoben wird, um in Österreich das Asylverfahren abwarten zu können. Wir haben im vorigen Asylgesetz auf die Traumatisierung Rücksicht genommen so wie jetzt, aber das ist leider Gottes missbraucht worden.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite