Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 165

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oder Pflege, und ein klares Ja zum Beharrungsbeschluss! (Beifall bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

18.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Keck. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Kollegin Fekter, haben Sie den „Standard“ mit dem „verzopften Weltbild“ gelesen?)

 


18.16.31

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsident! Frauen Ministerinnen! Kollege Walch, es ist immer wieder erheiternd, dir hier am Podium zuzuhören, wenn du Aus­sendungen der Arbeiterkammer Oberösterreich vorliest, die den Tatsachen entspre­chen, wie du gesagt hast. Was hat die Arbeiterkammer Oberösterreich in dieser Aus­sendung gesagt? – Dass man ab 1. Juli 2006 einen Antrag für diese Schwerarbeiter­pension stellen kann. Alles vollkommen richtig, aber das Problem ist – Kollege Walch, vielleicht weißt du das nicht, und Sie, Frau Minister, auch nicht –, es gibt noch keine Anträge für diese Schwerarbeiterpension bei der PVA. Das heißt, weil noch keine For­mulare aufliegen, kann man die Anträge nicht stellen.

In diese Schwerarbeiterpension – das sagt auch die Arbeiterkammer – kann man mit 60 gehen, Kollege Walch, aber nur dann, wenn man die Kriterien erfüllt. Wie schauen denn diese Kriterien aus? – Da gibt es eine Formel, die 45 : 60 : 20 : 10 heißt: 45 Ver­sicherungsjahre, das 60. Lebensjahr vollendet, in den letzten 20 Jahren der Beschäfti­gung zehn Jahre Schwerarbeit geleistet. Wer das nicht erfüllt, ist durchgefallen. – Krite­rium eins.

Die nächsten Kriterien heißen zum Beispiel Hitze und Kälte, wie du erwähnt hast. Aber dieses Kriterium der Hitze und Kälte gibt es im Nachtschwerarbeitsgesetz schon seit 1981, und seit 1981 – das ist eine Auskunft der Pensionsversicherungsanstalt – ist in Österreich noch kein Mensch auf Grund dieses Kriteriums in Pension gegangen.

Das nächste Kriterium sind die Kalorien: 2 000 für Männer, 1 400 für Frauen. Auch die­ses Kriterium gibt es im NSchG schon seit 1981, und auch da lautet die Auskunft der Pensionsversicherungsanstalt: Seit 1981 ist auf Grund dieses Kriteriums noch keiner in Pension gegangen, weil die Kalorienmengen nicht messbar sind. Da gibt es Mess­methoden, die unzumutbar und unmenschlich sind – ich habe schon das letzte Mal erklärt, wie diese Messmethoden ausschauen –, und auf Grund dieser Methoden kann man einfach nicht messen, wie viele Kalorien jemand verbrennt. Daher kann man auf diese Weise auch nicht in Pension gehen.

Das nächste Kriterium sind die Nachtschichten. Dieses Kriterium ist auch im NSchG enthalten. Aber da ist nicht alles aus dem NSchG herausgenommen worden, sondern dieses Kriterium ist in der Schwerarbeiterregelung verschlechtert worden gegenüber dem NSchG. Denn dieses Kriterium sagt aus: sechs Nachtschichten pro Monat, und es gibt keinen Durchrechnungszeitraum wie im NSchG.

Wenn du, Kollege Walch, sagst, dass es einen Durchrechnungszeitraum gibt, dann muss ich dich dasselbe fragen wie den Kollegen Dolinschek im Sozialausschuss. Er hat auch gesagt, dass es einen Durchrechnungszeitraum gibt. Als ich ihn aber gefragt habe: wo steht das, bitte?, hat er zugeben müssen: es gibt eigentlich noch keinen Durchrechnungszeitraum, aber es wird eine Expertengruppe eingerichtet, die sich die­ser Problematik annimmt.

Meine Damen und Herren, Folgendes muss ich auch sagen: Ich brauche keine Exper­tengruppe, sondern ich nehme den kompletten Passus des Nachtschwerarbeitsgeset­zes in die Schwerarbeiterregelung hinein. Dann brauche ich keine Schwerarbeiter­gruppe, sondern dann ist ein Durchrechnungszeitraum gegeben, sodass zumindest die


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