einmal Herrn Lansky, ob das gerechtfertigt war, was da in diesem Zusammenhang geschehen ist!
Wir werden dafür sorgen, dass die Corporate Governance-Regeln eingehalten werden. Und ich bin überzeugt davon, dass sich der ÖBB-Aufsichtsrat und auch der Holding-Aufsichtsrat noch einmal mit dieser Frage beschäftigen werden. Und ich vertraue darauf und ich weiß auch, dass Herr Generaldirektor Reithofer als Aufsichtsratspräsident der Holding dafür sorgen wird, dass diese Regeln in einer ganz klaren und eindeutigen Weise auch für die Zukunft interpretiert und umgesetzt werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Eder: Der ist mit involviert!)
Ich möchte schon darauf hinweisen, Herr Kollege Eder, weil Sie hier ein bisschen einseitig vorgehen ... (Abg. Eder: Was Sie da zusammenreden, ist arg!) Ich habe jedes Verständnis für parlamentarische Kritik, und Sie haben kritisiert, dass Herr Huber im letzten Rechnungshofausschuss nicht anwesend war, sondern beim Fußballspiel war. Ja, war er – als Privatmann.
Herr Huber hat auch keine Ladung vom Rechnungshofausschuss
erhalten; das ist doch sonst üblich, ich habe auch jahrelange Praxis. Es
ist noch nie eine Auskunftsperson nur auf Zuruf über die Medien vor
dem Rechnungshofausschuss oder vor einem Untersuchungsausschuss erschienen,
Herr Kollege Kräuter! Selbstverständlich muss es entsprechende
Ladungen geben, und diese sind zu diesem Zeitpunkt nicht vorgelegen. Das,
glaube ich, muss man der Ehrlichkeit und der Objektivität wegen auch dazusagen.
(Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)
Bei der letzten Diskussion hier im Haus, als wir über
ähnliche Themen diskutiert haben: Wer war nicht anwesend? –
Herr Klubobmann Gusenbauer war nicht anwesend! Wir haben schon einmal so eine
Debatte geführt, und Klubobmann Gusenbauer war während dieser
Nationalratsdebatte beim letzten Fußballländerspiel, meine Damen und
Herren! Also seien Sie doch bei Privatpersonen nicht anspruchsvoller als bei
Ihren eigenen Funktionären und Klubobmännern, was die Anwesenheit in
parlamentarischen Gremien betrifft! (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen – BZÖ.)
Ich möchte auf Folgendes hinweisen, und wir werden überprüfen, ob das dann auch tatsächlich so stattfindet. Der Sprecher des Vorstandes der ÖBB-Holding AG hat gesagt, sozusagen in Reaktion auf diesen Bericht des Rechnungshofes: „Wir stimmen mit der Analyse des Rechnungshofs überein. Der Rechnungshof hat jene Punkte aufgezeigt, bei denen auch das Management einen dringenden Handlungsbedarf festgestellt und sofort nach Übernahme der operativen Verantwortung geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet hat.“
Gut, das hat der Sprecher des Vorstandes gesagt. Er hat deutlich gemacht, dass im Jahr 2006 die Beraterhonorare drastisch sinken werden. – Wir und Sie und das neue Parlament in der nächsten Legislaturperiode werden dann diese Angaben tatsächlich überprüfen können.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass bereits Ende
2004 der Vorsitzende des Holding-Aufsichtsrates veranlasst hat, dass die
Beratungsleistungen in den Katalog der genehmigungspflichtigen Geschäfte
aufgenommen werden, und dass auch die diesbezüglichen
Genehmigungsgrenzen entsprechend reduziert wurden, meine Damen und Herren. (Abg. Eder:
Die sind ja alle verbandelt untereinander!)
Ich möchte auch darauf hinweisen – um hier auch einen klaren Vergleich zu ziehen –, dass im Zeitraum 2004 und 2003 für Beratungsleistungen des BMVIT im Zusammenhang mit der ÖBB-Reform und all den sozial-, arbeits-, dienstrechtlichen, organisatorischen und unternehmensrechtlichen Maßnahmen nur 780 000 €, also nur 2 Prozent