Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 207

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einen sehr barocken Titel, wie Sie gerade gehört haben, hat aber in den letzten Mona­ten und Jahren unter dem Arbeitstitel „Basel II“ einen gewissen Bekanntheitsgrad in der Finanzwelt erreicht.

Meine Damen und Herren, es ist dies ein großes Paket, dessen Geschichte eigentlich in das vorige Jahrhundert zurückgeht. Die ersten Gespräche waren 1999, und es wa­ren sieben Jahre Arbeit von Praktikern, von Experten und von Politikern. Ich darf sa­gen, ich bin jetzt schon 26 Jahre im Parlament, aber ich kann mich nicht erinnern, dass sich das Parlament jemals so frühzeitig mit einer Materie beschäftigt hat. Wir haben vor Jahren begonnen, informelle Gespräche mit den Fraktionen zu führen, aus der Er­kenntnis heraus, dass wir hier eine unglaublich komplexe und schwierige Materie haben, die von weit reichender Bedeutung einerseits für die Geld- und Kreditwirtschaft, andererseits für unsere Kredit nehmende Wirtschaft ist. Daher war von Beginn an mein Bestreben als Obmann des Finanzausschusses, hier einen breiten Konsens herbeizu­führen.

Ich möchte mir daher in den drei Minuten Redezeit keine inhaltliche Auseinanderset­zung mit der Materie erlauben, und ich bedauere als Obmann im Namen aller vier Fraktionen – meine Damen und Herren, das richtet sich an die Präsidiale! –, dass die­ses so wichtige Thema an einem Abend und bei einer derart kurzen Redezeit auf die Tagesordnung gesetzt wird. Wir haben wesentlich weniger wichtige Themen gestern zu einer hervorragenden Tageszeit behandelt, und dieses wichtige Thema wird jetzt in ein paar Minuten abgehandelt. Ich bringe hier wirklich den Protest des Finanzaus­schusses, aller vier Fraktionen zum Ausdruck, meine Damen und Herren! (Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen.)

Wenn man schon keine Zeit hat, inhaltlich darüber zu reden, möchte ich doch eines sa­gen: Ich möchte mich erstens bei allen bedanken, die hier in unglaublich konstruktiver Weise mitgewirkt haben, natürlich zunächst einmal bei meinen Kollegen im Finanzaus­schuss. Ich möchte Dr. Matznetter erwähnen, Sepp Bucher und Mag. Kogler, die un­glaublich konstruktiv in diesen vielen informellen Runden mitgearbeitet haben.

Ich möchte mich auch bedanken bei den Damen und Herren des Ressorts, die wir na­türlich auch immer wieder beiziehen mussten, weil die Komplexität und die Schwierig­keit der Materie es einfach erforderlich machten, da im ständigen Kontakt mit dem Praktiker zu sein. Ich möchte mich ganz besonders bedanken bei Herbert Pichler, der auf der Galerie sitzt, ohne dessen Know-how, ohne dessen Zähigkeit, ohne dessen En­gagement wir – das sage ich ganz offen – im Parlament eigentlich ziemlich verloren gewesen wären. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Immer dann, wenn es brenzlig war, haben wir gesagt: Herbert Pichler, wie siehst du das? Gib uns einen Rat! – Her­bert, herzlichen Dank! Er war von allen Fraktionen anerkannt, ein ehrlicher, treuer Mak­ler zwischen den einzelnen Fraktionen, und er hat uns hier wirklich bestens beraten.

Unser Bestreben bei diesem Gesetz war folgendes: Der Grundgedanke ist völlig rich­tig, nämlich bei der Kreditgewährung zu differenzieren nach der Bonität der Kreditwer­ber. Das Problem war nur: Wie kann man diesen Grundgedanken umsetzen, ohne hier ein riesiges bürokratisches Monster vor sich zu haben? Ich kann mich an viele Ge­spräche erinnern, in denen Sparkassen- und Bankdirektoren gesagt haben: Bitte, ein paar Mitarbeiter sollen auch noch für die Kreditgewährung Zeit haben und nicht nur mit Gesetz und Verordnungen zu Basel II befasst sein. – Ich hoffe, dass uns das gelungen ist.

Es ist das ein Konsens aller vier Fraktionen. Ich weiß, Herbert Pichler hätte noch einige andere Forderungen, aber wir haben letztlich gesagt: Irgendwann muss Schluss sein, sieben Jahre Arbeit sind genug. Ich hoffe sehr, dass dieses Gesetzeswerk mit den Ver­ordnungen dazu beitragen wird, dass wir einerseits die Bonität bei der Kreditgewäh-


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