Während der letzten Monate wurden verschiedene
Bankenskandale bekannt. Auch in den Jahren davor kam es immer wieder zu
Bankpleiten. In allen Fällen erwies sich das österreichische System
der Bankenaufsicht als unzureichend. Die Innenrevision ist in vielen Fällen
schlecht ausgeprägt und hat zudem zu wenig Berichtspflichten, die Aufsichtsräte
sind oft zu wenig qualifiziert, die FMA hat zu wenig Personal, um ihre Aufgaben
adäquat durchzuführen.
Eine zentrale Schwachstelle in der österreichischen
Systematik der Bankenaufsicht bilden die Bankprüfer. Da diese aber
von den Eigentümern der Bank bestellt werden und ihre Aufträge auch
in den Folgejahren behalten möchten, haben sie einen Anreiz weniger
kritische Berichte zu erstellen. Eine externe Rotation, also der Tausch von
Bankprüfern und Prüfgesellschaften nach mehrjährigen
Intervallen, würde einerseits zu mehr Unabhängigkeit der bestehenden
Bankprüfer von den auftraggebenden Banken und andererseits zu
verschärften Prüfungen durch die jeweils neuen Bankprüfer
führen. Im Sinne eines effektiven und effizienten Aufsichtsystems
sollten die Bankprüfer daher mindestens alle 5 Jahre extern rotieren
müssen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert dem
Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur grundlegenden Verbesserung der
Bankenaufsicht in Österreich vorzulegen. Dieser soll insbesondere folgende
Maßnahmen enthalten:
externe Rotation für Bankprüfer mindestens alle
5 Jahre
Berichtspflicht der internen Revision gegenüber dem
gesamten Aufsichtsrat
regelmäßige Überprüfungen des
gesetzeskonformen Bestehens und Funktionierens der internen Revision
gemäß § 42 BWG durch die FMA
einen der derzeitigen Prüfung von
Bankgeschäftsleitern gemäß § 5 BWG ähnlichen
„Fit and Proper Test“ für die Bestellung von
Aufsichtsräten von Kreditinstituten durch die FMA
schärfere und zeitnähere Informationspflichten
der Bankprüfer gegenüber der FMA
strenge Vorgehensweise gegen Bankprüfer, die ihrer
Berichtspflicht gegenüber dem Unternehmen und der Aufsicht nicht
nachkommen, bis hin zum Ausschluss von der Bankprüfung
massive Erhöhung des Strafrahmens bei Verletzung der
Berichtspflicht des Bankprüfers
quantitative und qualitative Verbesserung des
Personalstocks der FMA, um deren Rolle als unabhängige und
weisungsfreie Bankenaufsicht zu stärken
Follow-up-Prüfungen der FMA bei bereits vorliegenden
kritischen Berichten und die Möglichkeit der FMA Stiftungskonstrukte zu
durchleuchten
Einführung gesetzlicher Mindeststandards
bezüglich der Qualifizierung von Staatskommissären
Einführung gesetzlicher Mindeststandards
bezüglich der Erfahrung im bankrelevanten Bereich für
Staatskommissäre