Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 212

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Während der letzten Monate wurden verschiedene Bankenskandale bekannt. Auch in den Jahren davor kam es immer wieder zu Bankpleiten. In allen Fällen erwies sich das österreichische System der Bankenaufsicht als unzureichend. Die Innenrevision ist in vielen Fällen schlecht ausgeprägt und hat zudem zu wenig Berichtspflichten, die Auf­sichtsräte sind oft zu wenig qualifiziert, die FMA hat zu wenig Personal, um ihre Aufga­ben adäquat durchzuführen.

Eine zentrale Schwachstelle in der österreichischen Systematik der Bankenaufsicht bil­den die Bankprüfer. Da diese aber von den Eigentümern der Bank bestellt werden und ihre Aufträge auch in den Folgejahren behalten möchten, haben sie einen Anreiz weni­ger kritische Berichte zu erstellen. Eine externe Rotation, also der Tausch von Bank­prüfern und Prüfgesellschaften nach mehrjährigen Intervallen, würde einerseits zu mehr Unabhängigkeit der bestehenden Bankprüfer von den auftraggebenden Banken und andererseits zu verschärften Prüfungen durch die jeweils neuen Bankprüfer füh­ren. Im Sinne eines effektiven und effizienten Aufsichtsystems sollten die Bankprüfer daher mindestens alle 5 Jahre extern rotieren müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzes­entwurf zur grundlegenden Verbesserung der Bankenaufsicht in Österreich vorzulegen. Dieser soll insbesondere folgende Maßnahmen enthalten:

externe Rotation für Bankprüfer mindestens alle 5 Jahre

Berichtspflicht der internen Revision gegenüber dem gesamten Aufsichtsrat

regelmäßige Überprüfungen des gesetzeskonformen Bestehens und Funktionierens der internen Revision gemäß § 42 BWG durch die FMA

einen der derzeitigen Prüfung von Bankgeschäftsleitern gemäß § 5 BWG ähnlichen „Fit and Proper Test“ für die Bestellung von Aufsichtsräten von Kreditinstituten durch die FMA

schärfere und zeitnähere Informationspflichten der Bankprüfer gegenüber der FMA

strenge Vorgehensweise gegen Bankprüfer, die ihrer Berichtspflicht gegenüber dem Unternehmen und der Aufsicht nicht nachkommen, bis hin zum Ausschluss von der Bankprüfung

massive Erhöhung des Strafrahmens bei Verletzung der Berichtspflicht des Bankprü­fers

quantitative und qualitative Verbesserung des Personalstocks der FMA, um deren Rol­le als unabhängige und weisungsfreie Bankenaufsicht zu stärken

Follow-up-Prüfungen der FMA bei bereits vorliegenden kritischen Berichten und die Möglichkeit der FMA Stiftungskonstrukte zu durchleuchten

Einführung gesetzlicher Mindeststandards bezüglich der Qualifizierung von Staatskom­missären

Einführung gesetzlicher Mindeststandards bezüglich der Erfahrung im bankrelevanten Bereich für Staatskommissäre

 


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