Pflege im Sinne des
Gesundheits- und KrankenpflegeG ist durch ein Bundesgesetz geregelt
(Berufsbilder Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester und Pflegehelfer/in).
Altenbetreuung ist die
Versorgung von alten Menschen mit den einfachen Mitteln des täglichen
Haushaltslebens (Hilfe bei Aufstehen, Anziehen, Waschen, Hausarbeit,)
und fällt unter den Kompetenztatbestand Sozialwesen und ist daher
Landessache.
Die medizinische Pflege
ist in Österreich hervorragend. Vor allem in den letzten Jahren konnten viele
Verbesserungen im Pflegekomfort erreicht werden: Kleinere Bettenanzahl je
Zimmer, Verbesserung der Servicestruktur, Schaffung eines eigenen Lehrstuhls
für Geriatrie, Umwandlung von Akutbetten in Pflegebetten.
80 % aller
pflegebedürftigen Menschen werden im häuslichen Bereich von
Angehörigen betreut. Die Übernahme einer derartigen
Pflegetätigkeit stellt an den pflegenden Angehörigen neben
großen physischen auch psychische Anforderungen. Einer der
Grundsätze des Systems der österreichischen Pflegevorsorge ist es
daher auch, die Position pflegender Angehöriger, die durch ihre
Betreuungstätigkeit einen gesellschaftspolitisch äußerst
wertvollen Beitrag leisten, zu stärken und finanziell zu entlasten.
Die Betreuung alter
Menschen in Österreich ist – mit Ausnahme der Gesundheitsversorgung –
aufgrund der Bundesverfassung Kompetenz der Bundesländer. Dennoch hat der
Bund bereits 1993 seine Verantwortung wahrgenommen und mit den Bundesländern
eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame
Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige
Personen abgeschlossen.
In Ergänzung zur
laufenden Umsetzung dieser Vereinbarung hat die Bundesregierung in dieser
Gesetzgebungsperiode eine breite Palette an Maßnahmen zu Verbesserung und
Sicherung der Pflege und Betreuung im Alter umgesetzt:
Einführung der
Familienhospizkarenz – einmalig in Europa. Die Familienhospizkarenz
garantiert die volle sozialversicherungsrechtliche Absicherung sowie Leistung
der Abfertigung Neu-Beiträge von pflegenden Angehörigen in der
letzen Phase der Sterbebegleitung oder bei der Betreuung eines
schwerkranken Kindes
Einführung
„Betreutes Wohnen“ als weitere Aufgabe des gemeinnützigen
Wohnungswesens
Begünstigte
Selbstversicherung für pflegende Angehörige; der Bund übernimmt
dabei den Dienstgeberanteil
Pflegegeldvalorisierung:
Mit Jänner 2005 wurde das Pflegegeld erhöht.
Patientenverfügungsgesetz
zur Stärkung der Patientenrechte – jeder pflegerisch betreut,
kann seine medizinische Behandlung selbst bestimmen
Rechtliche Absicherung des
Tätigwerden von pflegenden Angehörigen im Ärztegesetz
Staatlich
gefördertes Bausparen kann zur Pflegevorsorge verwendet werden
Im Sinne einer weiteren
insbesondere finanziellen Verbesserung der Pflegesituation der
pflegebedürftigen Menschen richten die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die Bundesregierung
wird ersucht, umgehend jene Schritte einzuleiten, die die Umsetzung
folgender Maßnahmen ermöglichen:
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