Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 70

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Pflege im Sinne des Gesundheits- und KrankenpflegeG ist durch ein Bundesgesetz ge­regelt (Berufsbilder Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester und Pflegehel­fer/in).

Altenbetreuung ist die Versorgung von alten Menschen mit den einfachen Mitteln des täglichen Haushaltslebens (Hilfe bei Aufstehen, Anziehen, Waschen, Hausarbeit,) und fällt unter den Kompetenztatbestand Sozialwesen und ist daher Landessache.

Die medizinische Pflege ist in Österreich hervorragend. Vor allem in den letzten Jahren konnten viele Verbesserungen im Pflegekomfort erreicht werden: Kleinere Bettenan­zahl je Zimmer, Verbesserung der Servicestruktur, Schaffung eines eigenen Lehrstuhls für Geriatrie, Umwandlung von Akutbetten in Pflegebetten.

80 % aller pflegebedürftigen Menschen werden im häuslichen Bereich von Angehöri­gen betreut. Die Übernahme einer derartigen Pflegetätigkeit stellt an den pflegenden Angehörigen neben großen physischen auch psychische Anforderungen. Einer der Grundsätze des Systems der österreichischen Pflegevorsorge ist es daher auch, die Position pflegender Angehöriger, die durch ihre Betreuungstätigkeit einen gesell­schaftspolitisch äußerst wertvollen Beitrag leisten, zu stärken und finanziell zu entlas­ten.

Die Betreuung alter Menschen in Österreich ist – mit Ausnahme der Gesundheitsver­sorgung – aufgrund der Bundesverfassung Kompetenz der Bundesländer. Dennoch hat der Bund bereits 1993 seine Verantwortung wahrgenommen und mit den Bundes­ländern eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen abgeschlossen.

In Ergänzung zur laufenden Umsetzung dieser Vereinbarung hat die Bundesregierung in dieser Gesetzgebungsperiode eine breite Palette an Maßnahmen zu Verbesserung und Sicherung der Pflege und Betreuung im Alter umgesetzt:

Einführung der Familienhospizkarenz – einmalig in Europa. Die Familienhospizkarenz garantiert die volle sozialversicherungsrechtliche Absicherung sowie Leistung der Ab­fertigung Neu-Beiträge von pflegenden Angehörigen in der letzen Phase der Sterbe­begleitung oder bei der Betreuung eines schwerkranken Kindes

Einführung „Betreutes Wohnen“ als weitere Aufgabe des gemeinnützigen Wohnungs­wesens

Begünstigte Selbstversicherung für pflegende Angehörige; der Bund übernimmt dabei den Dienstgeberanteil

Pflegegeldvalorisierung: Mit Jänner 2005 wurde das Pflegegeld erhöht.

Patientenverfügungsgesetz zur Stärkung der Patientenrechte – jeder pflegerisch be­treut, kann seine medizinische Behandlung selbst bestimmen

Rechtliche Absicherung des Tätigwerden von pflegenden Angehörigen im Ärztegesetz

Staatlich gefördertes Bausparen kann zur Pflegevorsorge verwendet werden

Im Sinne einer weiteren insbesondere finanziellen Verbesserung der Pflegesituation der pflegebedürftigen Menschen richten die unterzeichneten Abgeordneten nach­stehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend jene Schritte einzuleiten, die die Umset­zung folgender Maßnahmen ermöglichen:

 


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