Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung / Seite 22

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ten der Familienhospizkarenz als Pensionszeiten angerechnet. – So viel dazu, was wir für die „kleinen“ Leute gemacht haben. Wir haben dort, wo es notwendig war, richtige Maßnahmen gesetzt! (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

Nun zu dem, was heute auch Thema ist, nämlich zur Einführung der Pensionswert­sicherung mit dem Verbraucherpreisindex. Damit sind wir einer langjährigen Forderung der Pensionistenverbände und -organisationen nachgekommen, denn wir wissen aus Erfahrung, alles, was unter der Inflationsrate liegt, führt zu Verarmung. Daher haben wir nicht erst seit gestern oder vorgestern diese Anpassungen durchgeführt, sondern ist es bereits seit dem Jahr 2000 zu einer regelmäßigen Anpassung der Pensionen ge­kommen, zusätzlich auch mit Einmalzahlungen. Was in den Jahren 1997 und 1998 unter anderen Regierungen möglich war, haben wir auch in Anspruch genommen. Der heute vorliegende Antrag geht natürlich auch in diese Richtung.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass gerade der Verbraucherpreisindex eine Maßeinheit ist. Im Antrag steht, dass der Verbraucherpreisindex bei 1,5 liegt. Der Ver­braucherpreisindex liegt bei 1,6 und wird von Statistik Austria entsprechend berechnet. Er dient vor allem als Grundlage für eine gesetzliche und klar nachvollziehbare Rege­lung der Pensionsanpassung, und ich kann mich erinnern, dass dieser gesetzlichen Regelung damals auch die beiden FPÖ-Abgeordneten zugestimmt haben.

Wenn heute über zusätzliche Verbesserungen diskutiert wird, dann ist dies richtig und notwendig, aber sie müssen auch seriös sein, sie müssen finanzierbar sein, und sie müssen dort ankommen, wo sie die Menschen besonders brauchen. Ich halte nichts davon, das Blaue vom Himmel zu versprechen, wenn es dann nicht eingehalten wer­den kann. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

Ich vermisse in diesem Dringlichen Antrag etwas, was tagelang angekündigt wurde, nämlich dass eine zusätzliche Einmalzahlung von 100 € auch für Pensionistinnen und Pensionisten gewährleistet sein soll. – So viel zu Versprechen, die man hält. (Abg. Strache: Wir bringen sechs Entschließungsanträge ein! Das halten wir auch!)

Ich weiß ganz genau, was ich versprochen habe. Ich habe nie gesagt, dass der Pen­sionistenindex Gerechtigkeit gerade für die ältere Generation bringt, denn es kann keine Gerechtigkeit geben. Schauen wir uns doch an, welches Verbrauchsmuster ein 60-jähriger oder 63-jähriger Pensionist hat, der vielleicht sehr aktiv ist, und welches Verbrauchsmuster ein anderer hat, der zum Beispiel 90 Jahre alt ist, also hoch betagt, und einen besonderen Anspruch auf Pflege hat. Daher wird man auch in diesem Falle mit einem einheitlichen Pensionistenindex wieder für Ungleichbehandlungen sorgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wofür ich und auch meine Fraktion eintreten und auch immer eingetreten sind, ist, dass Menschen, die nicht mehr im Arbeitsleben stehen, die also ihre wohlverdiente Pension genießen, dann, wenn es Österreich ins­gesamt, aber auch dem Staat wirtschaftlich gut geht, wie die Gehaltsabschlüsse der Metaller und auch im öffentlichen Dienst zeigen, neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg haben sollen.

Daher auch der Vorschlag, der von meiner Fraktion hier vorliegt beziehungsweise in der Regierung auch entsprechend verabschiedet wurde: eine Einmalzahlung von 40 € (Abg. Strache: Nur 40 €?!) zusätzlich zur Erhöhung um den Verbraucherpreisindex von 1,6 Prozent zu gewähren. (Beifall beim BZÖ.) Das entspricht genau dem, was die Seniorenorganisationen wollen, nämlich diesen 0,3 Prozent. Davon können vor allem jene Menschen profitieren, die es besonders brauchen. Es sind vor allem Pensionen bis 950 €, die damit über dem Pensionistenpreisindex liegen, Pensionen bis 2 100 € liegen über dem Verbraucherpreisindex.

 


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