Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung / Seite 26

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destanpassung der Pensionen ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Strache, Kickl, Neubauer, Dr. Graf und weitere Abgeordnete

zum dringlichen Antrag der Abgeordneten Strache, Kickl, Neubauer, Dr. Graf

betreffend Pensionserhöhung

betreffend rechtlicher Verankerung einer Mindestanpassung der Pensionen

eingebracht im Zuge der Debatte

Die Statistik Austria berechnet im Auftrag des Österreichischen Seniorenrates einen eigenen Pensionisten-Preisindex, der ganz speziell auf die Bedürfnisse der Pensionis­ten Rücksicht nimmt. Für die Freiheitliche Partei Österreichs ist es von besonderer Be­deutung, dass auch eine entsprechende rechtliche Absicherung der Pensionen in Be­zug auf deren jährlicher Anpassung erfolgt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die jährliche Anpassung der Pensionen mit mindestens dem Pensio­nistenpreisindex vorgenommen wird.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Auch der eben eingebrachte Entschließungsan­trag der Abgeordneten Strache, Kickl, Neubauer, Dr. Graf betreffend Pensionserhö­hung und Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes sowie des Familienrichtsatzes ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Strache, Kickl, Neubauer, Dr. Graf und weitere Abgeordnete

zum dringlichen Antrag der Abgeordneten Strache, Kickl, Neubauer, Dr. Graf

betreffend Pensionserhöhung

betreffend Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes sowie des Familienrichtsatzes

eingebracht im Zuge der Debatte

Im Zug der Erhöhung der Pensionen ergibt sich immer wieder eine massive soziale Ungerechtigkeit dadurch, dass Pensionen die unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz bzw. dem Familienrichtsatz liegen, effektiv nicht an der Erhöhung partizipieren. Dies hat zur Folge, dass der Ausgleichszulagenrichtsatz bzw. der Familienrichtsatz zusätz-


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