Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung / Seite 57

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falls die Möglichkeit haben, bis zum Jahr 2010 mit 60 in Pension zu gehen, nämlich über die so genannte Hackler-Regelung; und auch für jene Pensionisten, die im Er­werbsleben schwer gearbeitet haben, wenn sie in den letzten 20 Jahren zehn Jahre schwer gearbeitet haben, indem sie eben eine Schwerarbeitspension bekommen und mit geringeren Abschlägen ebenfalls mit 60 in Pension gehen können. Dafür haben wir gesorgt!

Immerhin sind es bei den Pensionsneuzugängen ungefähr 41 Prozent, die über eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension frühzeitig in Pension gehen – das ist nicht außer Acht zu lassen! –, und nur 15 Prozent erreichen tatsächlich 540 Versicherungs­monate, wenn sie in Pension gehen. Das muss uns auch zu denken geben.

Wenn vor 30 Jahren die Leute durchschnittlich acht Jahre in Pension waren, heute aber 20 Jahre, so kostet das etwas! Und das muss jene Generation bezahlen, die in Beschäftigung geht, um das Umlagesystem aufrechtzuerhalten. Das müssen wir dabei auch im Auge behalten, denn das ist meiner Meinung nach auch ganz wichtig in die­sem Bereich, damit jene, die heute im Erwerbsleben stehen, auch eine Perspektive ha­ben, dass sie in Zukunft auch eine Pension erhalten und nicht nur einzahlen dürfen. Das sind wir der jungen Generation ganz einfach schuldig! (Beifall beim BZÖ.)

Geschätzte Damen und Herren, ich komme jetzt auf die gesetzliche Pensionsanpas­sung zu sprechen, die heute hier eingebracht worden ist und die mit dem Verbraucher­preisindex erfolgt – das ist übrigens gesetzlich festgeschrieben, Herr Kollege Dara­bos –, also mit 1,6 Prozent, und mit einer Einmalzahlung von 40 €, womit wir praktisch auf 1,9 Prozent kommen, und wofür die Kosten mit 545 Millionen € beziffert werden. Ich glaube, dass das eine Maßnahme ist, mit der wir auf jeden Fall allen Generationen entgegenkommen.

Diese Pensionsanpassung ist auch gesetzlich geregelt. Das ist der geltende Modus und wurde auch mit Zustimmung von Frau Kollegin Barbara Rosenkranz und vom Herrn Kollegen Bösch – diese haben seinerzeit auch mitgestimmt – beschlossen, und so ist das auch umgesetzt worden.

Es bleibt natürlich der Politik immer unbenommen (Abg. Dr. Graf: Wir stimmen jeder Verbesserung zu!), in guten Jahren weit darüber hinaus zu gehen. Es ist meiner Über­zeugung nach auch keine Frage, wenn es möglich ist, höhere Pensionen und Einmal­zahlungen – die dann keine Folgekosten nach sich ziehen, das ist natürlich auch wichtig – zu gewährleisten.

Zum Verbraucherpreisindex ist heute schon vieles gesagt worden. Es wurde der Pen­sionistenpreisindex ins Treffen geführt und die Frage gestellt, warum man diesen nicht heranzieht.

Ich warne alle davor, einzelne Indizes heranzuziehen. Wenn man einen Behinderten­index einbaut, einen Jugendindex einbaut und so weiter, dann hat man ein Kauder­welsch! Nimmt man etwa den Autofahrerindex her, dann müsste man ja für jeden Pendler einen Autofahrerindex heranziehen, was natürlich bei den Kosten, bei den Lohnerhöhungen und so weiter ebenfalls eine Rolle spielt. Da wäre ich neugierig, was da die Gewerkschaft bei den Lohnverhandlungen machen würde, denn das ist schließ­lich nicht ganz einfach nachzuvollziehen. – Wir können hier also nicht Äpfel und Birnen vermischen. Es ist notwendig, dass wir hier einen Index haben, das ist der Verbrau­cherpreisindex, und an den sollte man sich auch halten.

Was die Pensionsanpassung betrifft: Wir haben für 95 Prozent in der gesetzlichen Pen­sionsversicherung praktisch eine Inflationsabgeltung durchgeführt, und darüber hin­aus – das betrifft jene 5,5 Prozent, die eine Pension über 1 920 € erhalten – sind es ebenfalls diese 30,72 €.

 


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