Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 186

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Abgeordnete an diesem Rednerpult und sehen genau diese Notwendigkeit. Diese Rollte tut Ihnen vielleicht ganz gut.

Zur Zuverdienstgrenze: Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja zu einer Reform der Zuverdienstgrenze, allerdings nicht das Kind mit dem Bade aus­schütten, nicht von einem Extrem in das andere gehen!

Sie haben sich in Ihren Ausführungen, in der Begründung Ihres Antrags auf die Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes, die Ihr Ministerium vorgelegt hat, bezogen. Die Evaluierung, die Sie in Auftrag gegeben haben, zählt die Ziele auf, die Sie sich mit dem Kinderbetreuungsgeld gesetzt haben, und weist Ihnen bei jedem einzelnen dieser Ziele nach, dass Sie die Ziele, die Sie sich selbst gesteckt haben, mit dem Kinder­betreuungsgeld nicht erreicht haben.

Erhöhung der Wahlfreiheit: ist nur für Gruppen geschehen, die einen größeren Gestal­tungsfreiraum haben, für Selbständige und Bauern, nicht für unselbständig Beschäf­tigte.

Positive Impulse für das Erwerbsleben von Frauen, Förderung des Wiedereinstiegs: Das Gegenteil ist passiert! Weniger Frauen kommen zurück in den Beruf.

Erhöhung der Beteiligung von Vätern: Ihre Studie sagt, nichts, keine neuen Anreize für Väter, weil die Teilzeitregelung abgeschafft worden ist, und kritisiert auch die derzeitige Regelung der Zuverdienstgrenze.

Ich denke auch, dass man hier etwas machen müsste, aber dass wesentlich mehr notwendig wäre, und dass der Weg, den Sie bei dieser Reform einschlagen, nicht der zielführende ist, und zwar deshalb nicht, weil eine bloße, eine ersatzlose Streichung der Zuverdienstgrenze das Problem aufmachen würde, dass das letzte halbe Jahr, das im Wesentlichen den Männern offensteht und im Regelfall nicht konsumiert wird, wahr­scheinlich das Kindergeld in Anspruch genommen werden würde von den Vätern, ohne dass sich die Väter – und diese Sorge äußert auch Ihre eigene Studie, Frau Bun­desministerin – in irgendeiner Art und Weise mehr um die Kinder kümmern müssten oder würden, ohne böse Absicht zu unterstellen, aber diese Regelung wäre ja in Wirklichkeit eine Einladung dazu.

Ihre eigene Studie, Frau Bundesministerin Haubner, sagt, die Männer beteiligen sich am finanziellen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes, ohne sich verstärkt in die inner­häusliche Arbeit oder in die Kinderbetreuung einzubringen. Das bedeutet: eine sehr, sehr teure Maßnahme, ohne einen politisch sinnvollen Effekt zu erzielen. (Abg. Scheibner: Sind Sie jetzt dafür oder sind Sie dagegen?) Deswegen denke ich, das hieße, das Kind mit dem Bade ausschütten.

Wir wollen den Eltern mehr Wahlmöglichkeit bieten. Wir denken, dass wir eine Zuver­dienstregelung brauchen, die Rechtssicherheit gibt – das ist einmal der erste Punkt, denn das ist jetzt viel zu verwirrend –, und eine Wahlmöglichkeit zwischen entweder einer Geldgrenze, so wie jetzt – über die Höhe kann man eventuell reden –, oder einer Zeitgrenze, wo jene Mütter oder Väter, die ihre Arbeitszeit reduzieren, dann keine Geldgrenze haben, um einen tatsächlichen Schritt zu gewährleisten in Richtung wirklich familienpolitischer Maßnahmen, in Richtung Förderung dessen, dass sich junge Väter, dass sich Eltern in der Zeit des Kindergeldbezugs dann auch ent­sprechend um ihre Kinder kümmern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Steibl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


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